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пособие по узоду за инвалидом
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Wladik55 знакомое лицо
в ответ sakura_123 24.03.19 11:58, Последний раз изменено 24.03.19 15:38 (Wladik55)
ск. составляет пособие по уходу за инвалидом?К примеру, за супругом
после инсульта, у которого одна половина тела не работает, и за ним
нужен уход1 инвалидность это одно,за нее не платят
2 а уход за ним совсем другое и его получать можно даже у8хаживая за человеком не имеющего даже инвалидность.
3 вы получили сколько % инвалидности и самое главное какие буквы там стоят
4 вы подали антраг на получение денег по уходу,была ли коммисия из МДК,какой вам присволили град по уходу,вот от этого града и будет зависит сумма по уходу а также положена ли вам пенсия за уход ( зависит сколько часов вы ухаживаете)
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
- Pflegegeld in Höhe von 316 Euro pro Monat bei alleiniger häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.
- Pflegesachleistungen von monatlich 689 Euro bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
- Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 689 Euro pro Monat.
- Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Höhe von 770 Euro pro Monat.
- Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
- Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro.
- Hausnotruf 23
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
- Pflegegeld: 545 Euro pro Monat, wenn Pflegebedürftige durch Angehörige, Freunde oder Bekannte zuhause versorgt werden.
- Pflegesachleistungen: 1.298 Euro pro Monat, wenn Pflegebedürftige durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden.
- Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.298 Euro pro Monat.
- Leistungen für die stationäre Pflege im Pflegeheim: 1.262 Euro pro Monat.
- Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
- Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: einmalig bis zu 4.000 Euro.
- Hausnotruf 23€
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
- Pflegegeld in Höhe von 728 Euro pro Monat, sofern Pflegebedürftige zuhause durch Angehörige, Freunde oder Bekannte versorgt werden.
- Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro pro Monat, sofern Pflegebedürftige in der Häuslichkeit durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden.
- Leistungen für die stationäre Versorgung im Pflegeheim: 1.775 Euro pro Monat.
- Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.612 Euro pro Monat.
- Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.
- Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
- Kurzzeitpflege in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
- Bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen der Wohnraumanpassung.
- Hausnotruf 23 Euro .
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
- 901 Euro Pflegegeld pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.
- 1.995 Euro Pflegesachleistungen pro Monat für die ambulante Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
- 2.005 Euro pro Monat für die stationäre Versorgung im Pflegeheim.
- 1.612 Euro pro Monat für die Betreuung und Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.
- 125 Euro pro Monat als Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
- 1.612 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
- Bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen der Wohnraumanpassung.
- Hausnotruf: 23 Eurо
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro
- пишите в личку все подробно раскажу