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Зубной не принял после Notfall.

20.02.14 18:11
Re: Зубной не принял после Notfall.
 
  Sepia коренной житель
в ответ Tlaers 20.02.14 17:55
... Arzt und Zahnarzt sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Sie können eine Behandlung ablehnen, insbesondere dann, wenn sie der Überzeugung sind, dass das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und dem Patienten nicht besteht. Dem Recht des Patienten auf freie Arzt/Zahnarztwahl steht somit die Freiheit der Heilkundigen gegenüber, nur die Patienten zu behandeln, die sie behandeln wollen. Diese Freiheit darf aber keinesfalls dazu führen, dass der Patient ohne eine dringend notwendige medizinische Versorgung bleibt.
An der die "Unterlassene Hilfeleistung" regelnden Strafvorschrift (§ 323 c Strafgesetzbuch -StGB-) endet somit die Freiheit von Arzt und Zahnarzt, eine Behandlung abzulehnen. Zu beachten ist aber, dass ein mehr oder weniger normal verlaufender Krankheitsfall noch nicht an den Merkmalen des § 323 c StGB gemessen werden kann. Eine strafrechtlich relevante Hilfeverpflichtung kann allerdings bei einem Unfallverletzten, bei einer akuten Krankheitskrise oder bei einer Epidemie bestehen.
Für den Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt gelten darüber hinaus strengere Berufsregeln.
Zu den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Ärzte oder Zahnärzte müssen im Allgemeinen in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht behandeln und dürfen Patienten nur in begründeten Fällen ablehnen.
Kassenpatienten dürfen also niemals willkürlich von einer Behandlung ausgeschlossen werden. Außerhalb eines Notfalles können beispielsweise zur Ablehnung einer Behandlung berechtigen:
Es mangelt am Vertrauensverhältnis zwischen Arzt/Zahnarzt und Patient. Das Vertrauensverhältnis kann insbesondere wie folgt gestört werden:
a) Ärztliche oder zahnärztliche Anordnungen (z.B. Einnahme von Arzneimitteln, Einhaltung von Bettruhe) werden wiederholt nicht befolgt.
b) Der Patient verlangt beharrlich medizinisch nicht begründete oder unwirtschaftliche Behandlungsmaßnahmen.
c) Es kommt zu Auseinandersetzungen oder Beschwerden bzw. Strafanzeigen werden angedroht.
Es sind bereits so viele Patienten in Behandlung, dass deren ausreichende Versorgung durch die Übernahme weiterer Patienten gefährdet wird bzw. dem Arzt/Zahnarzt zusätzliche Behandlungszeiten nicht zugemutet werden können.
Die Behandlung liegt außerhalb des Fachgebietes, sodass die notwendigen medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht oder nicht ausreichend vorliegen.
(тырнет).
Осталось выяснить, состяние ТС отвечало названным параграфам или нет. Врач ее не обследовал, т.е. знать о том, что ей нужна именно в данный момент срочно помощь он не мог (я думаю, поэтому он и пригласил ее в бюро, а не в лечебный кабинет). Т.е. он судил о ее состоянии по ее описанию и телефонному разговору с медсестрой, и знал, что экстренная помощь уже оказана. По-моему, он прекрасно знал, что делал и что ему за это ничего не будет.
 

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