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Хорошие Кур-Клиники

10.06.08 18:25
Re: Хорошие Кур-Клиники
 
  Rejsomi местный житель
в ответ I2xn4ik 26.05.08 22:12
нп.

всем, кто хочет писать видершпрух:

Widerspruch gegen die Ablehnung der Mutter-Kind-Kur √ Vers.Nr. xxx xxx xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom haben Sie meinen Antrag auf Durchführung einer stationären Mutter-Kind-Maßnahme abgelehnt.
Ich lege hiermit
WIDERSPRUCH
gegen Ihren Bescheid ein.
In der Begründung heißt es └geeignete ambulante Behandlungsmaßnahmen am Wohnort seinen noch nicht voll ausgeschöpft⌠.
Dazu stelle ich folgendes fest:
Der Gesetzgeben hat Maßnahmen der stationären Vorsorge und Rehabilitation für Mütter in eigenständigen Leistungsparagraphen geregelt. Diese sollte die Sonderstellung dieser Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen gegenüber anderen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen herausstellen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in ╖ 23 SGB V festgelegt, dass für Versicherte dann Anspruch auf stationäre Leistungen besteht, wenn ambulante ärztliche Behandlung und Vorsorge mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel nicht ausreichend sind. Der Vorbehalt └ambulant vor stationär⌠ gilt ausdrücklich für ╖ 24 SGB V Vorsorgekuren für Mütter nicht. Dort lautet die Formulierung └die Krankenkasse kann unter den in ╖ 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen aus medizinischen Gründen erforderlichen Maßnahmen in Form einer Vorsorgekur in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung erbringen⌠.
Der Gesetzgeben nimmt also ausdrücklich Bezug auf Abs. 1, der ärztlichen Behandlung und Vorsorge mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel vorsieht. Auch den Vorbehalt des Abs. 4, nämlich dass stationäre Leistungen erst dann angemessen sind, wenn Leistungen nach Abs. 1 nicht ausreichen, verzichtet die Systematik vollständig. Erst in Abs. 2 des ╖ 24 wird Bezug auf den ╖ 23 genommen, diesmal um die Dauer der Leistungen, sowie den Wiederholungsintervall anzugleichen.
Damit ist eindeutig, dass eine Ausschöpfung ambulanter Maßnahmen am Wohnort nicht nötig ist, um eine Leistung gemäß 24 SGB V in Anspruch nehmen zu können. Analog gilt diese Argumentation auch für ╖ 41 Müttergenesungskuren, der ausdrücklich Bezug auf die Voraussetzungen des ╖ 27 Satz 1 nimmt. Auch dort ist von einer Ausschöpfung ambulanter Behandlungsmaßnahmen nicht die Rede.
Insofern ist der Ablehnungsgrund nicht stichhaltig.
Ich bin gerne bereit, persönlich bei Ihrem medizinischen Dienst vorzusprechen bzw. mich untersuchen zu lassen.
Attest von Dr. ...... vom ........ ist beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
 

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