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геномодифицированные продукты

23.04.08 12:12
Re: геномодифицированные продукты
 
SULU коренной житель
SULU
in Antwort SULU 23.04.08 12:01
В ответ на:
Die Verordnung 1829/2003
Am 07. November 2003 trat in allen EU-Ländern eine neue Verordnung in Kraft, mit der Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln einheitlich und in gesetzlich verbindlicher Form geregelt werden, die Verordnung 1829/2003. Sie ist seit dem 18. April 2004 wirksam und beinhaltet verschärfte Sicherheitsanforderungen, eine erweiterte Kennzeichnung und eine verbesserte Information der Öffentlichkeit. Auch das Zulassungsverfahren wurde geändert.
Unter die Verordnung 1829/2003 fallen Lebensmittel, Zutaten, Zusatzstoffe und Aromen,
die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind (Beispiel: GV-Tomate) oder solche enthalten (Beispiel: Joghurt mit gv-Milchsäurebakterien),
die aus GVOs stammen oder daraus hergestellt sind, unabhängig davon, ob der jeweilige GVO noch im Lebensmittel nachweisbar ist (Beispiele: Tomatenketchup, Maisstärke, Sojaöl, Sojalecithin oder Zucker aus gentechnisch veränderten Pflanzen),
Nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe, die nicht aus, sondern mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Dazu zählen etwa: Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier von Tieren, die gentechnisch veränderte Futtermitteln erhalten haben. Für Futtermittel und Futtermittelzusätze gelten im Kern die gleichen Bestimmungen wie für Lebensmittel. Um zugelassen zu werden, müssen gv-Lebens- und Futtermittel die gleichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Futtermittel werden ähnlich gekennzeichnet wie Lebensmittel. Die Kennzeichnung wendet sich an Landwirte bzw. die Abnehmer von Futtermitteln.

http://www.bvl.bund.de/nn_491798/DE/06__Gentechnik/bedingung__freisetzungen__auf...
"Бог не играет в кости" (С)
 

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