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duschen nach 22 uhr

13.02.06 09:06
Re: duschen nach 22 uhr
 
vkotchetkova не кочеткова
vkotchetkova
в ответ leiana 09.02.06 11:08
Нужно искать в интернете, т.к. я уже пару раз в женских журналах натыкалась на ответы юристов, что независимо от того, что стоит в митфертраге, запретить душ после 22-00 никто не имеет права, нет такого закона.
Я сейчас в google.de задала "suchen nach 22", вот чего интересного:
В ответ на:
Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Mit dieser Begründung wies das Kölner Landgericht (LG Köln 1 S 304/96) die fristlose Kündigung einer Kölner Vermieterin zurück. Die ihrer Mieterin mit der Begründung gekündigt, daß die Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24 Uhr durch Baden und die damit verbundenen Wassergeräusche Mitbewohner gestört habe. Hierdurch habe sie ständig und hartnäckig mietvertragliche Pflichten verletzt und insbesondere gegen die Hausordnung verstoßen.
Tatsächlich stand in der Hausordnung ausdrücklich, daß zwischen 22 Uhr und 4 Uhr nicht gebadet werden darf. Eine derartige Klausel ist nach Einschätzung der Kölner Richter aber unwirksam. Denn die Klausel verstößt gegen das AGB-Gesetz. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist mit wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts nicht vereinbar.
Das Mieterrecht, das heißt der Mietgebrauch, erstreckt sich auf alle Teile der Wohnung. Das Landgericht Köln wörtlich: Der Mieter kann ein vorhandenes Bad grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen. Bestimmte Badezeiten lassen sich aus dem Mietgebrauch selbst nicht ableiten; entsprechende Formularklauseln sind unzulässig. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zählt zu den normalen Wohngeräuschen, die von allen Mitbewohnern hingenommen werden müssen.
Waschen, auch nächtliches Duschen bzw. Baden, gehört zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres normaler Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden kann.
Offen ließ das Landgericht Köln, ob die Nachbarn aufgrund störender nächtlicher Badegeräusche die Miete kürzen könnten. Offen ließ das Gericht auch, ob nach Treu und Glauben Grenzen für nächtliches Baden und Duschen zu ziehen sind. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss (Owi) 411/90 - (Owi) 181/90 I) hatte entschieden, daß nachts einschließlich der vorbereitenden und der abschließenden Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufenlassen des Badewassers, 30 Minuten angemessen sind. Dauerduschen - drei Stunden lang - hielt das Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen für unzulässig

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Baden_erlaubt.htm
В ответ на:
Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Mit dieser Begründung wies das Kölner Landgericht (LG Köln 1 S 304/96) die fristlose Kündigung einer Kölner Vermieterin zurück. Die ihrer Mieterin mit der Begründung gekündigt, "daß die Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24 Uhr durch Baden und die damit verbundenen Wassergeräusche Mitbewohner gestört habe. Hierdurch habe sie ständig und hartnäckig mietvertragliche Pflichten verletzt und insbesondere gegen die Hausordnung verstoßen

http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/1997/0697/aktuelles_urteil_body.html
В ответ на:
Urteil: Baden auch in der Nacht erlaubt
Wer erst spät abends von der Arbeit oder aus der Diskothek heimkehrt, der sehnt sich nach einem Bad oder einer kurzen Dusche, um sich vor der Nachtruhe zu erfrischen.
Doch nicht jedem Mitbewohner oder Vermieter gefallen die damit einher gehenden Wassergeräusche. In manchen Hausordnungen ist das Baden und Duschen nach 22 Uhr sogar ausdrücklich verboten.
Solche Klauseln sind aber unwirksam, wie mehrere Gerichtsurteile bestätigen. Denn das Waschen gehört zu den hygienischen Mindeststandards, das Badezimmer kann grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzt werden. Die Hausordnung darf dieses Grundbedürfnis der Mieter nicht beschneiden. Wasser-Geräusche sind von den Mitbewohnern hinzunehmen, da laufendes Wasser zu den normalen Wohngeräuschen zählt.
Mit dieser Begründung wiesen etwa die Richter am Kölner Landgericht die fristlose Kündigung einer Vermieterin zurück, die eine Mieterin wegen regelmäßigen nächtlichen Badens vor die Tür setzen wollte (AZ 1 S 304/96). In einem ähnlichen Fall entschieden die Richter des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, dass eine Badbenutzung mit einer Dauer von ca. 30 Minuten auch mitten in der Nacht angemessen sei - stundenlanges "Dauerduschen" hingegen nicht (AZ 5 Ss (Owi) 411/90 - (Owi) 181 /90 l).

http://www.gothaer.de/de/allgemeines/info-magazin_neu/aktuelle_nachrichten/2002/...
В ответ на:
Gießen, 29.05.2000

Mit dieser Frage musste sich nun ein Gericht beschäftigen, nachdem eine Vermieterin ihrer Mieterin fristlos gekündigt hatte, weil die in zahlreichen Nächten noch nach 24 Uhr geduscht und gebadet hatte. Durch die Wassergeräusche fühlten sich andere Mieter im Haus gestört. Die Vermieterin verwies auf die Regelung im Mietvertrag, wonach Baden und Duschen nach 22 Uhr nicht erlaubt sind. Die Vermieterin sah in dem Verhalten der Mieterin eine ständige und hartnäckige Verletzung der mietvertraglichen Pflichten sowie einen Verstoß gegen die Hausordnung.
Das Kölner Landgericht kommt in seiner Entscheidung (Az.: 1 S 304/96) zu dem Ergebnis, dass die Kündigung zu Unrecht erging. Baden und Duschen sind auch nach 22 Uhr oder sogar in der Nacht erlaubt, selbst wenn die Hausordung etwas anderes regelt. Eine derartige Klausel ist nach Einschätzung der Kölner Richter unwirksam, weil sie gegen das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) verstößt, wonach der Mieter nicht unangemessen benachteiligt werden darf.
Das Mietrecht erstreckt sich auf alle Teile der Wohnung. Das Landgericht wörtlich : Der Mieter kann ein vorhandenes Bad grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen. Bestimmte Badezeiten lassen sich aus dem Mietgebrauch selbst nicht ableiten ; entsprechende Formularklauseln sind unzulässig. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zählt zu den normalen Wohngeräuschen. Waschen, auch nächtliches Duschen und Baden, gehört zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres der normalen Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden kann.
Offen ließ das Gericht, ob nach Treu und Glauben Grenzen für das nächtliche Planschen zu ziehen sind. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 5 Ss(Owi) 411/90 - (Owi) 181/90 I) hatte entschieden, dass nachts einschließlich der vorbereitenden und der abschließenden Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufenlassen des Badewassers, 30 Minuten angemessen sind. Dauerduschen hielten die Richter dagegen für unzulässig.
Der Vorsitzende des Mietervereins, Stefan Kaisers, begrüßte die Entscheidung des Gerichts, da viele Berufstätige zum Teil erst spät nach Hause kämen und vor dem Zubettgehen noch duschen wollten. Angesichts des Problems der unzureichenden Schallisolierung in vielen Häusern sei jedoch gegenseitige Rücksichtnahme unter den Mietern gefordert. Nächtliche Badeorgien störten den Hausfrieden und seien deshalb zu unterlassen

http://www.mieterbund-hessen.de/giessen/presse/pi05.html

Тут вот http://www.wohnungs-service.de/content/p-523.html много интересного и куча законов для квартиросдатчиков и квартиросъемщиков. Ну и там же опять повторение вышеприведенного:
В ответ на:
Dem Mieter ist Baden und Duschen nach 22 Uhr erlaubt. Ein mietvertragliches Badeverbot ist unwirksam. (LG Köln, Az. 1 S 304/96) Allerdings darf eine Dauer von 30 Minuten nicht überschritten werden. (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss OWi 411/90, aus: MM 10/01, S. 23)

 

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