Zweigwahl Gymnasium - WWG
Die Notwendigkeit des Fachbereichs Wirtschafts- und Rechtslehre für die Allgemeinbildung eines Gymnasiasten ist heute unbestritten. In unserer hochspezialisierten und globalisierten Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft wird es immer wichtiger, dass die Schülerinnen und Schüler Qualifikationen erwerben, die sie befähigen, sich in unserer sich wandelnden Arbeits- und Wirtschaftswelt zurecht zu finden und zu einem mündigen Bürger in unserer sozialen Marktwirtschaft zu werden.
Der Fachbereich Wirtschafts- und Rechtslehre vermittelt Wissen, das nicht nur bedeutend für in diese Richtung orientierte Berufe ist, sondern auch in den Berufsfeldern Naturwissenschaft und Technik zunehmend gefordert wird. Ergänzt werden die in Wirtschaft und Recht erworbenen Kenntnisse durch das Fach Wirtschaftsinformatik, in dem insbesondere der Umgang mit Tabellenkalkulationsprogrammen und Datenbanksystemen eingeübt wird.
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