Обьявился папаша и грозит судом. к чему готовится?
Вопрос - что делать ?
Разрешить отцу общаться с ребенком ( найти какой-то облегченный вариант, устраивающий всех троих - возможно, сначала в виде общения в присутствии третих лиц - begleiteter Umgang)
Чем грозит нам суд ?
Привлечете к себе внимание ЮА.
Они могут решить: " ребенок отказывается общаться с отцом, нужно проверить, его ли это желание, не под влиянием ли мамы он это делает "
Поэтому следите за тем, что вы говорите и делаете. Особенно, в суде и в присутствии ЮА.
Чтобы у них не возникло мысли, что вы настраиваете ребенка против отца.
https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/rec...
3. Mögliche Gründe für eine Umgangsrechtverweigerung
Es ist in jedem Fall davon abzuraten, Ihrem Expartner das Umgangsrecht grundlos zu verweigern. Es muss in jedem Fall ein guter Grund vorliegen, für den es konkrete Anhaltspunkte gibt. Aus folgenden Gründen kann der betreuende Elternteil das Umgangsrecht verweigern:
Entführungsgefahr:
Eine ausländischen Staatsbürgerschaft von Mutter oder Vater gilt alleine noch nicht als Anhaltspunkt für eine Entführungsgefahr. Maßnahmen kommen erst in Betracht, wenn es weitere Anzeichen gibt.
Körperliche Misshandlung:
Wenn das Kind oder der andere Elternteil misshandelt wurde, kann der Umgang untersagt werden. Dafür müssen Beweise vorliegen.
Sexueller Missbrauch:
Der reine Verdacht oder polizeiliche Ermittlungen berühren noch nicht das Umgangsrecht. Im Einzelfall entscheidet das Gericht über Einschränkungen des Umgangs.
Psychische Auffälligkeiten des Kindes:
Trennungsbedingte Verhaltensauffälligkeit sind kein Grund für eine Umgangsrechtverweigerung. Eine Einschränkung oder Aussetzung des Kontakts lässt sich nur durchsetzen, wenn die Probleme durch das Verhalten des Vaters begründet sind.
Schwere Drogen- oder Alkoholabhängigkeit:
Wenn die Betreuung des Kindes leidet, kann der Umgang eingeschränkt oder ausgesetzt werden.
Ansteckende Krankheit:
Dieser Grund kann zur Verweigerung des Umgangs nur angegeben werden, wenn Ansteckungsgefahr für das Kind besteht. Teilweise kann ein Umgang in Begleitung (Krankenschwester, Pfleger, Arzt etc.) verordnet werden.
Abhängig ist diese Entscheidung häufig von der Art der Erkrankung. So ist beispielsweise eine HIV-Infektion kein Grund, dem erkrankten Elternteil den Kontakt zum Kind zu untersagen.
Sie sollten keinesfalls eigenmächtig handeln – bloße Behauptungen oder Verdächtigungen reichen nicht aus.
4. Familiengericht entscheidet über Umgangsrecht
Selbst wenn Sie berechtigte Gründe nennen können, sollten Sie zunächst das Jugendamt oder einen versierten Anwalt um Rat fragen.
Eigenmächtiges Handeln kann dazu führen, dass der Verdacht einer unbegründeten Kontaktunterbindung im Raum steht.
Als Folge droht ein teilweiser Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Zudem kann das Gericht anordnen, dass ein Umgangspfleger auf die Einhaltung des Umgangsrechts achtet. Im schlimmsten Fall können Ordnungsgeld oder Ordnungshaft drohen.
Nur das Familiengericht kann eine längere oder dauerhafte Aussetzung des Umgangsrechts bestimmen. Das Ziel ist, eine Gefährdung des Kindes zu verhindern.
Zunächst prüft das Gericht, ob sich dies durch Maßnahmen wie einen begleiteten Umgang vermeiden lässt (siehe § 1684 Abs. 4 BGB).
Вот главный вывод из всего:
Eigenmächtiges Handeln kann dazu führen, dass der Verdacht einer unbegründeten Kontaktunterbindung im Raum steht.
Als Folge droht ein teilweiser Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Im schlimmsten Fall können Ordnungsgeld oder Ordnungshaft drohen.
Конечно, многое зависит от рвения сотрудников ЮА и от того, насколько серьезно отец настроен добиваться общения.
Но "предупрежден, значит, вооружен"
Zurück