Deutsch
Germany.ruФорумы → Архив Досок→ Дом и семья

В очередной раз про развод

09.02.25 22:07
Re: В очередной раз про развод
 
charanor патриот
charanor
в ответ Vektoria 09.02.25 21:49

Praxis-Beispiel: Unterhaltsberechnung in mehreren Varianten


Der Ehemann verfügt über ein monatliches Netto-Erwerbseinkommen von 3.650 Euro.


Variante 1: Trennungs- und nachehelichen Unterhalt – Ehefrau ohne eigene Einkünfte


Die nicht erwerbstätige Ehefrau ist gelernte Altenpflegerin. Sie fordert Trennungsunterhalt und nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt.

Folge: Das monatliche Netto-Erwerbseinkommen des Ehemannes ist pauschal um 5% berufsbedingte Aufwendungen, maximal aber um 150 Euro monatlich, zu bereinigen.

Sein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen beträgt daher 3.500 Euro. Daraus stehen der Ehefrau an Trennungsunterhalt 3/7 gleich 1.500 Euro zu.

Nachehelichen Unterhalt kann die Ehefrau dagegen nicht verlangen, da keiner der gesetzlichen Unterhaltstatbestände eingreift. Vielmehr gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung,

zumal die Ehefrau aufgrund des hohen Bedarfs auf dem Arbeitsmarkt an Pflegekräften schnell eine Arbeitsstelle finden kann.

 

Перейти на