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В очередной раз про развод

16.01.25 18:54
Re: В очередной раз про развод
 
Windspiel патриот
Windspiel
в ответ Ariel27 16.01.25 18:45

Мне опять же было не лень поболтать с Chat GPT 😎



Nein, der Ehemann kann nicht rechtlich oder moralisch behaupten, dass die Ehefrau nach 35 Jahren Ehe „gar nicht in die Wohnung investiert“ hat, wenn sie Hausfrau war und sich um Haushalt, Familie und Kinder gekümmert hat. Das deutsche Recht erkennt ausdrücklich an, dass die Arbeit eines Ehepartners im Haushalt einen gleichwertigen Beitrag zur Ehe darstellt.

Rechtliche Grundlage (Zugewinngemeinschaft)

In Deutschland leben die meisten Ehepaare im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z. B. durch Ehevertrag). In der Zugewinngemeinschaft:

1. Gleichwertigkeit der Beiträge: Nach § 1360 BGB tragen beide Ehepartner durch ihre jeweiligen Leistungen zum Unterhalt der Familie bei. Dazu zählen nicht nur finanzielle Beiträge, sondern auch die Arbeit im Haushalt, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen.

2. Ehegüterrecht: Das Vermögen, das während der Ehe aufgebaut wird, gilt als gemeinsamer Zugewinn. Das heißt, auch wenn nur der Ehemann die Wohnung finanziert hat, hat die Frau durch ihre unbezahlte Arbeit im Haushalt und für die Familie indirekt dazu beigetragen.

Moralische Perspektive

Die Behauptung des Ehemanns verkennt:

1. Die Frau hat durch ihre Arbeit im Haushalt und die Erziehung der Kinder dem Mann ermöglicht, sich auf seine Karriere zu konzentrieren und sein Einkommen zu maximieren. Ohne ihre Unterstützung hätte er seine beruflichen Erfolge wahrscheinlich nicht im gleichen Maß erreicht.

2. Die Pflege des Hauses, die Organisation des Alltags und die Betreuung der Kinder sind entscheidende Faktoren, die auch das gemeinsame Leben in der Wohnung erst ermöglicht haben.

Gerichtliche Praxis

Im Falle einer Scheidung oder eines Streits über Vermögenswerte:

• Wird der Beitrag der Frau (auch als Hausfrau) als gleichwertig anerkannt.

• Der Zugewinnausgleich stellt sicher, dass das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen (einschließlich einer Wohnung oder eines Hauses) fair aufgeteilt wird.

Fazit

Die Aussage, dass die Frau „gar nicht in die Wohnung investiert“ habe, ist rechtlich falsch und moralisch unangemessen. Auch ohne eigenes Einkommen hat sie durch ihre Lebensleistung und Unterstützung indirekt und direkt zum Erwerb und Erhalt des gemeinsamen Vermögens beigetragen.

Оптимист верит, что мы живем в лучшiем из миров. Пессимист боится, что так оно и есть.(c)
 

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