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В очередной раз про развод

16.01.25 17:29
Re: В очередной раз про развод
 
Windspiel патриот
Windspiel
в ответ Ariel27 16.01.25 16:45


Мне было не лень за вас поискать.
Только вы же ничего делать не будете☹️

Ja, eine Hausfrau kann ihren Mann in Deutschland auf Eheunterhalt verklagen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eheunterhalt bezieht sich auf den Unterhalt, der während der bestehenden Ehe oder einer Trennungsphase geschuldet wird, unabhängig von einer Scheidung. Es gibt zwei relevante Arten von Unterhalt in diesem Zusammenhang:

1. Trennungsunterhalt

• Voraussetzung: Die Ehepartner leben getrennt.

• Nach deutschem Recht (§ 1361 BGB) hat der finanziell schwächere Ehepartner Anspruch auf Unterhalt während der Trennungsphase.

• Kriterien: Der unterhaltsberechtigte Partner muss finanziell bedürftig sein und der andere Partner muss leistungsfähig sein.

• Anspruch: Es gilt, dass der besserverdienende Partner den Lebensstandard, der während der Ehe üblich war, auch während der Trennung aufrechterhalten soll.

2. Familienunterhalt

• Voraussetzung: Die Ehe besteht weiterhin und die Partner leben zusammen.

• Nach § 1360 BGB sind Ehepartner einander verpflichtet, durch ihre Arbeitskraft und finanziellen Mittel zum Unterhalt der Familie beizutragen.

• Wenn ein Ehepartner nicht für ausreichenden Familienunterhalt sorgt (z. B. den anderen finanziell vernachlässigt), kann dies geltend gemacht werden.

Wichtige Aspekte:

Einkommensunterschied: Ein wesentlicher Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern ist ein zentraler Punkt.

Eigenes Einkommen: Der unterhaltsberechtigte Partner muss nicht zwingend selbst arbeiten, wenn dies im Rahmen der ehelichen Vereinbarungen nicht erwartet wurde (z. B. Hausfrau ohne eigenes Einkommen).

Lebensstandard während der Ehe: Der Unterhalt orientiert sich am gewohnten Lebensstandard der Ehe.

Schritte zur Klage:

1. Anspruch schriftlich geltend machen: Der erste Schritt ist, den Anspruch außergerichtlich schriftlich beim Partner einzufordern.

2. Rechtsberatung einholen: Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Familienrecht sollte eingeschaltet werden, um die Erfolgsaussichten und die Höhe des möglichen Anspruchs zu prüfen.

3. Klage einreichen: Wenn keine Einigung erzielt wird, kann der Unterhalt gerichtlich geltend gemacht werden.

Оптимист верит, что мы живем в лучшiем из миров. Пессимист боится, что так оно и есть.(c)
 

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