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Deutschefrau vs. Russischefrau эта тема должна была появится

07.06.22 08:44
Re: Deutschefrau vs. Russischefrau эта тема должна была появится
 
Marusja-Klimova коренной житель
Marusja-Klimova
in Antwort dazan 07.06.22 00:07

https://www.deutschlandfunk.de/entrechtete-muetter-zwangsa...


Martina Gutensohns Mutter bringt am 5. Februar 1960 Martina zur Welt. Sie nennt ihre Tochter Andrea, Martina wird das Mädchen erst später heißen. Die Entbindung findet in einem Kreißsaal statt, der zu einem Waisenhaus gehört. Ein trauriger Ort. Denn die Frauen, die hier ihre Kinder bekommen, müssen sie zu jener Zeit auch hier zurücklassen. Im Waisenheim. Die Mutter darf den Säugling nicht stillen, ihr wird lediglich erlaubt, ihr Baby zu besuchen.

„Die durfte nicht mit mir in dem Waisenhaus leben. Sie durfte aber noch hin. Sie durfte mich noch im Arm halten, um mir mal das Fläschchen zu geben. Und nach zwei Wochen hat man ihr gesagt, dass das jetzt aufhören muss. Und dass sie nicht mehr kommen darf.“

Der jungen Mutter wird jeder Kontakt zu der Tochter verwehrt. Denn nicht sie, sondern das Jugendamt Villingen hat das Sorgerecht – von Anfang an, wie bei allen nichtehelichen Kindern in jener Zeit. Mit dem Sorgerecht besitzt das Jugendamt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Städtische Beamte, nicht die Mutter, entscheiden also, wo das Kind lebt.

„Die hat ein einziges Bild von mir, wo sie mich auf dem Schoß hat. Ein einziges kleines Bildchen.“

Ursula Schneider, so heißt die Mutter, darf ihr Kind nicht mit nach Hause nehmen, so verfügt es das Jugendamt Villingen und begründet seine Entscheidung damit, dass die Mutter nicht verheiratet ist. Ursula Schneider ist zwar volljährig, aber die 22-Jährige ist noch ledig. Nicht verheiratet zu sein genügt, der Mutter 1960 ihre Tochter wegzunehmen, bestätigt die Rechtsexpertin Dagmar Coester-Waltjen.

Die unverheiratete Mutter Ursula Schneider trifft auf Beamte, die nicht akzeptieren können, dass die junge Frau den Namen des Vaters nicht preisgibt, und die sie deshalb demütigen. Die Behörden machen ihr klar, dass sie keine Chance hat, ihr Baby zu behalten, da auch ihre Familie nicht bereit ist, das Kind aufzuziehen. So bleibt ihr lediglich die Wahl, entweder die Tochter im Waisenheim zu lassen oder aber, sie zur Adoption freizugeben

 

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