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А может я всё таки жадная жаба?
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in Antwort Anna_19782 22.05.22 23:49
Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern (siehe Lebenspartnerschaftsgesetz), in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.
Ein Berliner Testament können Eheleute selbst handschriftlich aufsetzen, für das Verfassen ist kein Notar notwendig. Der überlebende Ehepartner ist wirtschaftlich abgesichert. Die Erbschaft wird an die gemeinsamen Kinder weitergegeben (nach dem Tod des zweiten Partners).