Covid меры - опрос 2
PCR-Test (positives Ergebnis, keine Symptome)
Sie haben sich nicht aufgrund von Symptomen testen lassen (z. B. als Kontaktperson, Ausbruchsgeschehen, als Nachweis für Anlässe, etc.):
Ihre Absonderungspflicht beginnt ab dem Zeitpunkt der Ergebnismitteilung des PCR-Tests. Die Berechnung beginnt ab Probenahmedatum beziehungsweise Laboreingangsdatum (je nachdem was auf Ihrem Befund steht).
Beispiel: Sie führen am Montag, den 1. Januar, einen PCR-Test durch (Tag 0). Am Folgetag, dem 2. Januar, erhalten Sie ein positives Ergebnis. Ihre Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnisnahme des positiven PCR-Ergebnisses (2. Januar). Ihre Absonderungsdauer berechnet sich ab dem 1. Januar (Tag 0). Tag 1 ist somit der 2. Januar, Tag 10 der 11. Januar. Ab dem 12. Januar, 00:00 Uhr dürfen Sie die Häuslichkeit wieder verlassen.