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Гимназия

21.01.22 18:46
Re: Гимназия
 
Marusja-Klimova коренной житель
Marusja-Klimova

Вот пример

http://www.gymnasium-ganderkesee.de/versetzungsgefaehrdung...

Versetzung und Nichtversetzung

Wenn eine 5 im Zeugnis steht und alle anderen Fächer mit mindestens 4 beurteilt wurden, so stellt das für die Versetzung kein Problem dar.

Wenn im Zeugnis zwei Fünfen oder eine Sechs stehen, so wird die Ausgleichsregelung angewandt. Das bedeutet, dass jede 5 durch eine 3 bzw. die 6 durch eine 2 oder zwei 3en ausgeglichen werden kann. Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch bzw. Latein, im 11. Jahrgang auch Spanisch (wenn es als Ersatz für die 2. Fremdsprache gewählt worden ist), können nur untereinander ausgeglichen werden.
Wenn bei zwei 5en keine Ausgleichsfächer vorhanden sind, ist ein Kind automatisch für eine so genannte Nachprüfung zugelassen: Diese findet am Ende der Sommerferien statt, d.h. der Schüler / die Schülerin bereitet sich in den Ferien darauf vor. Die Eltern entscheiden, ob ein Kind eine Nachprüfung machen sollen und auch, in welchem Fach.

Wenn im Zeugnis mehr als zwei Fünfen oder eine Sechs stehen, ist eine Versetzung nicht möglich. Ausnahme: eine 5 oder 6 in einem Fach, das epochal nur im 2. Halbjahr unterrichtet wurde, wird für die Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.

Wenn ein Kind versetzt wird, die Eltern aber möchten, dass es den Jahrgang wiederholt, so können sie einen Antrag an die Zeugniskonferenz stellen. Dabei wird die Versetzung „mitgenommen“, d.h. das Kind rückt am Ende des Wiederholungsjahres einfach in den nächsthöheren Jahrgang auf.

 

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