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Droht Beschäftigten ohne Nachweis die fristlose Kündigung?
"So schnell geht das erst mal nicht", sagt Markowski. Die Verpflichtung, den entsprechenden Nachweis zu erbringen, sei eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Kommen Beschäftigte ihr nicht nach, liege ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vor. "Es finden dann die ganz normalen arbeitsrechtlichen Regelungen Anwendung." Heißt: Bevor der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, muss er erstmal dazu auffordern, den Nachweis zu erbringen.
Ändert sich dadurch nichts, folgt eine Abmahnung. Die ist Hinweis für Beschäftigte, dass sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzen und der Arbeitgeber das nicht weiter hinnehmen wird. In der Abmahnung weist der Arbeitgeber darauf hin, dass eine Kündigung droht - wenn der oder sie Beschäftigte den Nachweis weiterhin nicht erbringt.
Wer dann immer noch keinen Nachweis vorlegt, muss allerdings damit rechnen, das die Kündigung des Arbeitsverhältnisses folgt. "Da der Arbeitgeber sich an die gesetzlichen Vorgaben halten muss, hat er auch gar keine andere Wahl", so Markowski.
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