Опрос: прививки от Covid 19 детям
Frankfurt/Main (jur). Wenn getrennte lebende Eltern über die
Corona-Impfung ihres fast 16-jährigen Kindes streiten, sind die
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) entscheidend.
Befürwortet auch das Kind die Impfung, ist der Elternteil, der der Empfehlung der STIKO und dem Willen des Kindes folgen will, die sorgerechtliche Entscheidung zu übertragen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 24. August 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: 6 UF 120/21).
Auf Antrag des Vaters entschied das Amtsgericht,
dass er in dieser Angelegenheit über die Impfung des Jugendlichen
allein entscheiden könne. In der Zwischenzeit hat die erste Impfung
bereits stattgefunden.
Das OLG wies die eingelegte Beschwerde
der Mutter gegen die Entscheidung des Amtsgerichts mit Beschluss vom
17. August 2021 zurück. Wenn sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern
in einzelnen, für das Kind wichtigen Angelegenheiten nicht einigen
können, kann die Entscheidung auf Antrag nur einem Elternteil allein
übertragen werden.
https://www.juraforum.de/familienrecht-erbrecht/bei-eltern...