Опрос: вакцинация - итоги
4.1.3.3. Erforderlichkeit
Die Impfpflicht für Kinder müsste zudem erforderlich sein. Dies ist der Fall, wenn kein anderes
Mittel verfügbar ist, das in gleicher Weise geeignet ist, den Zweck zu erreichen, aber den Betroffenen
und die Allgemeinheit weniger belastet.
29 Dabei ist vorliegend zwischen dem Individualschutz und
dem Schutz der Allgemeinheit zu differenzieren.
Für die individuelle Gesundheit der Kinder könnten Impfempfehlungen und Behandlungsmöglich-
keiten zunächst als mildere Mittel angesehen werden. Allerdings sind Impfempfehlungen gerade
aufgrund ihres freiwilligen Charakters im Unterschied zu einer Impfpflicht weniger gut geeignet, um
die legitimen Ziele zu erreichen. Die Behandlung der Krankheit findet erst nach einer Infektion statt
und ist daher ebenfalls nicht gleich gut geeignet. Zudem können derzeit lediglich die Symptome
einer Infektion mit COVID-19 therapiert werden, nicht die Krankheit selbst. Ferner können nach
überstandener Infektion mit dem Coronavirus „Long-COVID“-Folgen auftreten, welche sich durch
Symptome wie beispielsweise chronische Erschöpfung, Kopfschmerzen, Atembeschwerden, Kreis-
laufproblemen, Schlafstörungen und Aufmerksamkeitsdefizite äußern.30 Impfempfehlungen und
Behandlungsmöglichkeiten stellen somit keine milderen Mittel gegenüber einer Impfpflicht dar.
.........
5. Ergebnis
Eine Impfpflicht für Kinder wäre nicht grundsätzlich verfassungswidrig. Die Zulässigkeit kann
durch eine angemessene Ausgestaltung des sie implementierenden Gesetzes sichergestellt werden.
Dabei sind Ausnahmeregelungen und die tastsächlichen Entwicklungen zu berücksichtigen.
Суки.