Covid меры - опрос
https://km-bw.de/CoronaVO+Schule
§ 1a Mund-Nasen-Schutz
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(3) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 entfällt
1. im Freien auf dem Schulgelände, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen im Stadt- oder Landkreis den Schwellenwert 50 unterschritten hat,
2. in den Unterrichtsräumen sowie in Räumen, die für Betreuungsangebote genutzt werden, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen im Stadt- oder Landkreis den Schwellenwert 35 unterschritten hat und in den 14 vorangehenden Tagen keine am Präsenzbetrieb der Einrichtung nach § 1 Absatz 1 teilnehmende oder in der Einrichtung tätige Person mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden ist.
(4) Überschreitet in einem Stadt- oder Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den in Absatz 3 Nummer 1 oder 2 genannten Schwellenwert, so treten die jeweiligen Ausnahmen ab dem übernächsten Tag außer Kraft.
https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E175841...