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Опрос: прививки от Covid 19 детям

28.05.21 21:25
Re: Опрос: прививки от Covid 19 детям
 
konotорka постоялец
konotорka

Я Вас еще раз хочу публично поблагодарить. Ваше и Вашего товарища вмешательство дало свои плоды, чиновница крупно наделала в штаны. Я Вам прислала на мейл письмо от школы, их переписку с чиновницей. Все это было Missverständnisспок c ее слов. Но очень хорошо, что запрос официальный висит и Regierungspräsidium должен будет на него как то среагировать, что поможет опять же немного остудить пыл особо рьяных продолжателей дедушкиных традиций среди чиновников на местах))

P.S.Хочу спросить Ваше мнение. Стоит ли все это все же переправить Райтшустеру?


Sehr geehrte Frau XXXX,

ich gehe davon aus, dass Sie meine Rundverfügung leider nicht wirklich richtig verstanden haben.

Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, wenn Personen, welche im Gesundheitswesen tätig sind, auch über den dort sinnvollen Impfschutz verfügen. Dies sollte auch bei der Tätigkeit in der Podologie so sein.

Wie die Betonung auf das Wort „sollte“ bereits impliziert, ist dies keine Forderung, sondern eine dringende Empfehlung. Hierbei geht es um den Schutz der Im Gesundheitswesen tätigen Personen, sowie um den Schutz der von diesen Behandelten.

Im Moment bekommen wir gehäuft Rückmeldungen, nach welchen praktische Ausbildungsstätten nur noch Auszubildende aufnehmen, welche über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Um den Auszubildenden die Möglichkeit zu geben ihre Ausbildung, wie vom jeweiligen Berufsgesetz vo0rgeschrieben zu absolvieren, ist es daher sinnvoll und hilfreich, wenn Sie Ihre Auszubildenden diesbezüglich unterstützen.

In der Rundverfügung ist daher eine entsprechende Soll-Empfehlung formuliert, welche gleichzeitig im Konjunktiv formuliert aufzeigt, welche Konsequenzen entstehen könnten.

Sie sollten daher Ihre Auszubildenden entsprechend korrekt über den Inhalt der Rundverfügung informieren und nicht von einer „Impfpflicht“ sprechen, welche es nicht gibt. Sollte bei einem Ihrer Auszubildenden eine praktische Ausbildung nicht möglich sein, z.B. weil die praktische Ausbildungsstätte eine Impfung einfordert, der Auszubildende sich aber weigert, sich impfen zu lassen, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass die grundsätzliche Eignung zur uneingeschränkten Ausübung des Berufs in Frage zu stellen ist. Vorerst, wird dies jedoch eher eine zweitrangige Frage sein, da die Auszubildenden erst mal regelmäßig und erfolgreich ihre Ausbildung absolvieren müssen, dies selbstverständlich auch praktisch mit allen dafür notwendigen Dingen.

Ich hoffe, ich konnte dieses Missverständnis aufklären.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

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