Klage (Übertrittszeugnis)
как оказывается нет. Но вот не могу в законах этого найти. Ничего о расчёте.
§ 6 GrSO:
(4) 1Das Übertrittszeugnis enthält die Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen Fächern, eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung und – soweit erforderlich – einen Hinweis entsprechend § 15 Abs. 6 Satz 3. 2Auf Antrag eines Erziehungsberechtigten wird im Übertrittszeugnis die Jahresfortgangsnote im Fach Musik ausgewiesen, wenn die Schülerin oder der Schüler in ein musisches Gymnasiums aufgenommen werden soll.
(5) 1Die Eignung für einen weiterführenden Bildungsweg wird in der zusammenfassenden Beurteilung festgestellt. 2Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,33 beträgt. 3Die Eignung für den Bildungsweg der Realschule liegt vor, wenn die
Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,66 beträgt.
Так что, все именно так, (D+M+HSU)/3 = Durchschnittsnote. 2,33 и лучше - любая школа, 2,66 - Real und Mittelschule.