Тест на корону в школе детям
Und was bedeutet das für Schulen? Im Grunde aus Sicht des IfSG dasselbe: Wer den Test verweigert, der zum Schutz der anderen Schüler erforderlich ist, kann die damit einhergehende Möglichkeit des Schulbesuchs nicht wahrnehmen. Allerdings begehen die Eltern keine Ordnungswidrigkeit. Zumindest nicht aus Sicht des IfSG, denn wenn das ungetestete Kind dann nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, ist dem Infektionsschutz Genüge getan.
Auf der anderen Seite besteht auch die Schulpflicht. Daher wäre es denkbar, Testverweigerer mit Eltern gleichzustellen, die den Schulbesuch ihrer Kinder zu verhindern suchen. Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit.
Eine solche Behandlung dürfte jedoch wohl im Ergebnis unzulässig sein, dies zeigt sich an der aufgehobenen Präsenzpflicht. So hat Niedersachsen das Aufheben der Präsenzpflicht bei Testverweigerern genau mit
diesen rechtlichen Problemen ausdrücklich begründet.