Covid меры - опрос
Die einstweilige Verfügung gilt zunächst nur für die Kläger. Allerdings
macht das Gericht deutlich: „Es muss jedoch allen, die den Beschluss und
insbesondere die Ausführungen des Sachverständigen Kuhbandner kennen,
klar sein, dass jeder, der ein Kind entgegen dessen Willen über einen
längeren Zeitraum zwingt eine Maske zu tragen, eine Gefährdung dessen
Wohls verursacht und damit ohne rechtfertigenden Grund in dessen Rechte
eingreift. (…) Ein Schulleiter oder Lehrer, der dies in Kenntnis der
damit verbundenen Gefahren dennoch tut, wird sich in dem Fall, dass die
Gefährdung eine tatsächliche Schädigung des betroffenen Kindes zur Folge
hat, nicht darauf berufen können, er habe die Gefahr nicht gekannt oder
sei durch irgendeine Infektionsschutzverordnung oder ein Hygienekonzept
hierzu gezwungen gewesen.“ Отсюда https://reitschuster.de/post/es-geht-weiter-schon-wieder-k...