Deutsch
Germany.ruФорумы → Архив Досок→ Дом и семья

Совместный или раздельный бюджет

30.03.21 11:44
Re: Совместный или раздельный бюджет
 
elenac616 коренной житель
elenac616

,,Mein neuer Lebenspartner und ich wollen im Laufe des Jahres zusammen ziehen.

Ich bin alleinerziehend von 2 Kindern (6&8) .er ist nicht der Vater der zwei.

Er hat sich ein Haus gekauft (alleine) und zahlt Versicherung usw. Selber.
Ich möchte nicht, dass er sofort für meine Kinder und mich mit zahlt, da wir noch nie zusammen gewohnt haben oder er gar groß zuhause ist.
Er arbeitet immer recht viel und könnte sich im allgemeinen nicht um die Kinder kümmern. Sprich, Ich bräuchte im allgemeinen einen Job, welcher quasi “alleinerziehendzeiten” möglich ist

Würden mir die Leistungen vom Jobcenter gestrichen werden, sobald wir zusammen ziehen bzw. Wir zu ihm ins Haus ziehen?

Lg

Antworten

  • hartz4.de31. Januar 2018 am 7:14Hallo Sofie,sobald im gemeinsamen Haushalt Kinder versorgt werden, gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen Ihres Partners wird Ihnen angerechnet. Können Sie allerdings nachweisen, dass Ihr Partner sich zeitlich nicht um die Kinder kümmern kann und Sie auch finanziell nicht unterstützt, ist ggf. eine Einzelfallentscheidung möglich.Die Redaktion von hartz4.de
 

Перейти на