Ковид прививка - опрос
Dürfen Hotels, Restaurants oder Veranstalter geimpfte Kunden bevorzugen?
Das Bundesjustizministerium hat dazu einen klaren Standpunkt. „Ganz allgemein gilt, dass es privaten Anbietern, etwa Inhabern von privaten Gastronomie-, Beherbergungs- und Veranstaltungsbetrieben, im Rahmen der Vertragsfreiheit freistehen kann, den Abschluss von Verträgen oder den Zutritt zu ihren Liegenschaften zu verweigern“, sagte ein Sprecher.
Unter privaten Anbietern herrscht Konkurrenz, so dass abgewiesene Kunden auf einen anderen Anbieter ausweichen können. Begrenzt wird diese Freiheit theoretisch nur durch Anti-Diskriminierungsvorschriften nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften wird darin aber nicht verboten.
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Так что засадят наших детей под замком. "Бумерам" на радость. Ишь, эти мерзкие маленькие вирусы на ножках.