Маски в школах НРВ
Schulen in Nordrhein-Westfalen dürfen Schüler ohne Alltagsmaske nicht pauschal vom Unterricht ausschließen. Darauf hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hingewiesen. In der Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW fehle dafür die notwendige Rechtsgrundlage. Zwei Schüler eines Gymnasiums am Niederrhein hatten sich nach ihrer Weigerung, Masken zu tragen, gegen den daraufhin verhängten Ausschluss vom Unterricht vor Gericht gewehrt - mit Erfolg. Zwar seien Ordnungsmaßnahmen gegen die Schüler grundsätzlich möglich. Ein Unterrichtssausschluss müsse aber zumindest befristet werden - auf einen konkreten Zeitraum zwischen einem Tag und zwei Wochen. Dies sei im konkreten Fall nicht geschehen. Die Schule hatte argumentiert, bewusst keinen konkreten Zeitraum verhängt zu haben: Mit zulässigen Atemschutzmasken dürften die Schüler sofort wieder am Unterricht teilnehmen. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.