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Маски в школах НРВ

21.08.20 16:20
Re: Маски в школах НРВ
 
NachDeutschland коренной житель
NachDeutschland
in Antwort Ninolev 21.08.20 12:52

Abi-Feiern sind laut einer Gerichtsentscheidung nicht generell durch Corona-Schutzverordnungen verboten. Das Verwaltungsgericht Münster erlaubte in einer einstweiligen Anordnung eine für Samstag in Emsdetten geplante Abiturfeier mit 95 Teilnehmern zuzüglich DJ und Bewirtungspersonal (Az: 5 L 708/20). Die Feier sei als einmaliges Ereignisses des Schulabschlusses durch den Erhalt der Zeugnisse ein „herausragender Anlass“ gemäß der Verordnung. Zudem gebe es eine hinreichend enge zeitliche und sachliche Verbindung mit dem Schulabschluss.

Что совой об пень, что пнём об сову.
 

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