Вход на сайт
Измена мужа. Как быть?
58227 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ Irma_ 21.03.20 16:13
Die Gerichtskosten muss zunächst derjenige Ehegatte bezahlen, der die Scheidung einreicht. Der die Scheidung einreichende Ehegatte muss übrigens auch immer die vollen Gerichtskosten vorauszahlen. Auch wenn in der Regel das Familiengericht später im „Scheidungsurteil“ entscheidet, dass jeder Ehegatte die Gerichtskosten zur Hälfte zu tragen hat, so muss gleichwohl der die Scheidung einreichende Ehegatte die Gerichtskosten zunächst voll bezahlen. Später kann der Ehegatte aufgrund des Scheidungsurteils vom anderen Ehegatte die Hälfte der Gerichtskosten erstattet verlangen.