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Угрозы югендамтом. Соседи

18.03.20 10:54
Re: Угрозы югендамтом. Соседи
 
Tasima постоялец
Tasima
в ответ Liliya hav 20.02.20 23:22, Последний раз изменено 18.03.20 11:28 (Tasima)

может мой пост не совсем относится к теме,просто тут так часто затрагивается вопрос ЮА родителями,что

случайно наткнувшись на одно инфо о ЮА на просторах интернета ,я решила поделиться с ним с родителями.

Считается,якобы,ЮА -всемогущий, нет над ним контрольной организации..

Возможно Это инфо кому-нибудь поможет.


Контрольная организация за ЮА


Насколько мне из форума известно, тут одна форумчанка по имени Ирма_ могла бы,может, его по своему опыту лучше прокомментировать


Link vom Artikel:

https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/1/soziales_jugend/jugendhilfe/jugendhilfe_rechtsaufsicht.php


Rechtsaufsicht über Jugendämter (Leistungen der Jugendhilfe gem. SGB VIII)

Regierung von Niederbayern übt die Rechtsaufsicht über die Stadt- und Kreisjugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Niederbayern aus. Dadurch wird sichergestellt, dass die kommunalen Gebietskörperschaften die rechtlichen Grenzen ihrer Aufgabenzuweisung einhalten. Dies erfolgt sowohl durch präventive Beratung als auch durch nachträgliche Überprüfung der Handlungen und Entscheidungen der Jugendämter. Eine Überprüfung erfolgt meist im Rahmen von Rechtsbehelfen (Widersprüche, Eingaben und Beschwerden) betroffener Bürger gegen Einzelfallentscheidungen der Jugendämter.

Widerspruchsverfahren

Ansprechpartner
Theresia Diethelm
Tel.: 08 71 / 8 08-16 08
Fax: 08 71 / 8 08-10 02
E-Mail: theresia.diethelm@reg-nb.bayern.de

Kathrin Auer
Tel.: 08 71 / 8 08-16 02
Fax: 08 71 / 8 08-10 02
E-Mail: kathrin.auer@reg-nb.bayern.de

Gegen Verwaltungsakte (Bescheide) der Jugendämter kann entweder Widerspruch eingelegt oder (ohne vorheriges Widerspruchsverfahren) unmittelbar Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, erhoben werden. Wird das sog. fakultative Widerspruchsverfahren gewählt, ist der Widerspruch zunächst grundsätzlich bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat. Wenn diese Behörde dem Widerspruch nicht abhilft, legt sie ihn der Regierung von Niederbayern zur Entscheidung vor. Die Regierung von Niederbayern überprüft die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides und erlässt einen Widerspruchsbescheid. Gegen die Widerspruchsentscheidung der Regierung kann Klage zum Bayer. Verwaltungsgericht Regensburg erhoben werden.

Das Widerspruchs- und Klageverfahren sind förmliche Rechtsbehelfsverfahren. Folgende Erfordernisse sind zwingend einzuhalten:

  • Die Schriftform (mit eigenhändiger Unterschrift) ist gesetzlich vorgeschrieben. Widerspruchs- und Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) sind unzulässig.
  • Widerspruch bzw. Klage können nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der angefochtenen Bescheide eingelegt werden.
Eingaben und Beschwerden

Ansprechpartner
Kathrin Auer
Tel.: 08 71 / 8 08-16 02
Fax: 08 71 / 8 08-10 02
E-Mail: kathrin.auer@reg-nb.bayern.de

Die dienstliche Behandlung von Einzelfällen durch die Jugendämter kann auch im Rahmen von Eingaben und Beschwerden durch die Regierung von Niederbayern überprüft werden. Die Regierung kann jedoch keine Entscheidungen der Gerichte (Familiengericht, Vormundschaftsgericht) überprüfen. Dieses Rechtsbehelfsverfahren ist formlos. Fristen sind dabei nicht einzuhalten. Die Schriftform ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen



 

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