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Для поздних мам ...
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в ответ Annushka75 15.06.05 16:59
Вот из этой статьи это было:
Reagenzglasbefruchtung (In vitro Fertilisation: IVF) Die Kinderwunsch-Seite: IVF (in vitro fertilisation) Reagenzglasbefruchtung (In vitro Fertilisation: IVF)
Die Reagenzglasbefruchtung, auch kurz als IVF bezeichnet, wird seit 1978 in der Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches eingesetzt. Das Prinzip der Methode läßt sich kurz wie folgt beschreiben: Nach einer hormonellen Stimulation der Eierstöcke werden die Eizellen aus dem Körper der Frau entnommen und in einem Gefäß ("Reagenzglas") mit den Spermien des Ehemannes zusammen gebracht. Die Spermien befruchten die Eizellen und die so entstandenen Embryonen werden in die Gebärmutter zurückgegeben. Dort wachsen sie im Idealfall an und es resultiert eine Schwangerschaft.
Wie dieser Kurzbeschreibung zu entnehmen ist, werden dabei die Eileiter nicht benötigt, da die Eizellen über den Umweg des Reagenzglases direkt in die Gebärmutter gebracht werden. So wurde diese Methode zunächst auch für Frauen mit verschlossenen oder aus anderen Gründen funktionsunfähigen Eileitern entwickelt, bei denen ein operative Behebung dieser Sterilitätsursache nicht möglich ist. In den den letzten 20 Jahren (Geburt des ersten durch IVF gezeugten Kindes im Jahre 1978) fand die Methode eine große Verbreitung und wird nunmehr auch für andere Gründe der Kinderlosigkeit eingesetzt. Mittlerweile werden nur noch die Hälfte aller IVF-Behandlungen wegen eines Eileiterschadens durchgeführt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird diese Methode als └Künstliche Befruchtung" bezeichnet. Dieser Ausdruck ist letztlich unrichtig, denn die Befruchtung zwischen Spermien und Eizelle verläuft genauso, wie sonst im Eileiter. Es ist also nicht die Befruchtung selbst, sondern nur ihr Ort "künstlich". Dies mag wie Haarspalterei klingen, jedoch hat dies möglicherweise bedeutende Folgen hinsichtlich des Risikos von Fehlbildungen der entstehenden Kinder, über welches man sich bei der echten künstlichen Befruchtung (ICSI) nicht abschließend im Klaren ist.
Voraussetzungen
In den Gesetzen zur Kinderwunschbehandlung sind verschiedene Aspekte dieser Therapie geregelt (siehe auch das Kapitel " Gesetze"). Strafrechtlich relevant ist das Embryonenschutzgesetz . Die Richtlinien der Bundesärztekammer stützen sich darauf und auf das Sozialgesetzbuch V (SGB V) und regeln die Voraussetzungen zur Durchführung ärztlicherseits sowie die Kostenerstattung der Krankenkassen. Voraussetzungen ärztlicherseits ist eine spezielle Zulassung für die Behandlungsmaßnahmen der Reagenzglasbefruchtung. Seit 1998 ist bei Gynäkologen eine Zusatzausbildung zur Anerkennung als "Arzt für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie" Voraussetzung.
Voraussetzungen seitens des Paares für die Behandlung sind folgende:
Hinreichende Aussicht auf Erfolg mit der geplanten Maßnahme. Dadurch begründet sich die Reduzierung der von den Krankenkassen übernommenen IVF--Behandlungen auf maximal 4, da statistisch gesehen die Wahrscheinlichkeit auf eine Schwangerschaft nach 4 erfolglosen Versuchen deutlich absinkt.
Das Paar muß verheiratet sein. Dies ist nur standesrechtlich für die Ärzte Voraussetzung und für die Kostenübenahme der Krankenkassen, das Embryonenschutzgesetz regelt dies nicht.
Ei- und Samenzellen dürfen nur von den Ehepartnern verwendet werden.
Eine Beratung über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der IVF durch einen Arzt,der die Behandlung nicht selbst durchführt (in der Regel der └Haus"-Gynäkologe)
Durchführung nur durch entsprechend ermächtigte Ärzte oder unter Aufsicht derselben
möglichst ambulante Durchführung
Negativer HIV-Status beider Partner
Rötelnimmunität der Frau
Die Frau darf ihr 40. Lebensjahr nicht vollendet haben
Einfrieren von Embryonen ist keine Kassenleistung
IVF ist nur dann indiziert, wenn eine Tubenschädigung nicht operativ behoben werden kann
Nach einer Geburt ergibt sich ein Anspruch auf eine erneute Behandlung
Hard cases make bad love
Reagenzglasbefruchtung (In vitro Fertilisation: IVF) Die Kinderwunsch-Seite: IVF (in vitro fertilisation) Reagenzglasbefruchtung (In vitro Fertilisation: IVF)
Die Reagenzglasbefruchtung, auch kurz als IVF bezeichnet, wird seit 1978 in der Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches eingesetzt. Das Prinzip der Methode läßt sich kurz wie folgt beschreiben: Nach einer hormonellen Stimulation der Eierstöcke werden die Eizellen aus dem Körper der Frau entnommen und in einem Gefäß ("Reagenzglas") mit den Spermien des Ehemannes zusammen gebracht. Die Spermien befruchten die Eizellen und die so entstandenen Embryonen werden in die Gebärmutter zurückgegeben. Dort wachsen sie im Idealfall an und es resultiert eine Schwangerschaft.
Wie dieser Kurzbeschreibung zu entnehmen ist, werden dabei die Eileiter nicht benötigt, da die Eizellen über den Umweg des Reagenzglases direkt in die Gebärmutter gebracht werden. So wurde diese Methode zunächst auch für Frauen mit verschlossenen oder aus anderen Gründen funktionsunfähigen Eileitern entwickelt, bei denen ein operative Behebung dieser Sterilitätsursache nicht möglich ist. In den den letzten 20 Jahren (Geburt des ersten durch IVF gezeugten Kindes im Jahre 1978) fand die Methode eine große Verbreitung und wird nunmehr auch für andere Gründe der Kinderlosigkeit eingesetzt. Mittlerweile werden nur noch die Hälfte aller IVF-Behandlungen wegen eines Eileiterschadens durchgeführt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird diese Methode als └Künstliche Befruchtung" bezeichnet. Dieser Ausdruck ist letztlich unrichtig, denn die Befruchtung zwischen Spermien und Eizelle verläuft genauso, wie sonst im Eileiter. Es ist also nicht die Befruchtung selbst, sondern nur ihr Ort "künstlich". Dies mag wie Haarspalterei klingen, jedoch hat dies möglicherweise bedeutende Folgen hinsichtlich des Risikos von Fehlbildungen der entstehenden Kinder, über welches man sich bei der echten künstlichen Befruchtung (ICSI) nicht abschließend im Klaren ist.
Voraussetzungen
In den Gesetzen zur Kinderwunschbehandlung sind verschiedene Aspekte dieser Therapie geregelt (siehe auch das Kapitel " Gesetze"). Strafrechtlich relevant ist das Embryonenschutzgesetz . Die Richtlinien der Bundesärztekammer stützen sich darauf und auf das Sozialgesetzbuch V (SGB V) und regeln die Voraussetzungen zur Durchführung ärztlicherseits sowie die Kostenerstattung der Krankenkassen. Voraussetzungen ärztlicherseits ist eine spezielle Zulassung für die Behandlungsmaßnahmen der Reagenzglasbefruchtung. Seit 1998 ist bei Gynäkologen eine Zusatzausbildung zur Anerkennung als "Arzt für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie" Voraussetzung.
Voraussetzungen seitens des Paares für die Behandlung sind folgende:
Hinreichende Aussicht auf Erfolg mit der geplanten Maßnahme. Dadurch begründet sich die Reduzierung der von den Krankenkassen übernommenen IVF--Behandlungen auf maximal 4, da statistisch gesehen die Wahrscheinlichkeit auf eine Schwangerschaft nach 4 erfolglosen Versuchen deutlich absinkt.
Das Paar muß verheiratet sein. Dies ist nur standesrechtlich für die Ärzte Voraussetzung und für die Kostenübenahme der Krankenkassen, das Embryonenschutzgesetz regelt dies nicht.
Ei- und Samenzellen dürfen nur von den Ehepartnern verwendet werden.
Eine Beratung über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der IVF durch einen Arzt,der die Behandlung nicht selbst durchführt (in der Regel der └Haus"-Gynäkologe)
Durchführung nur durch entsprechend ermächtigte Ärzte oder unter Aufsicht derselben
möglichst ambulante Durchführung
Negativer HIV-Status beider Partner
Rötelnimmunität der Frau
Die Frau darf ihr 40. Lebensjahr nicht vollendet haben
Einfrieren von Embryonen ist keine Kassenleistung
IVF ist nur dann indiziert, wenn eine Tubenschädigung nicht operativ behoben werden kann
Nach einer Geburt ergibt sich ein Anspruch auf eine erneute Behandlung
Hard cases make bad love