Polizei fängt Schulschwänzer am Flughafen ab
Не нравятся законы - идите в политику
Ну вот, здесь люди идут в политику, конкретно - петиция баварцев против этого безобразия:
In Bayern gilt – genau wie im Rest von Deutschland – die rigorose Regelung zur Schulpflicht, die 1938 von Adolf Hitler eingeführt wurde und bei der nicht die Bildung und das Wohl der Kinder im Vordergrund steht, sondern die Pflicht zum Besuch staatlicher Schulen.
Als Hitler 1938 das Reichsschulpflichtgesetz einführte, ging es nicht etwa darum, Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen oder das Analphabetentum zu bekämpfen. Bereits im Kaiserreich galt in allen deutschen Ländern eine Unterrichtspflicht, der zufolge jeder, „nöthigen Unterricht für seine Kinder in seinem Hause nicht besorgen kann oder will“, seine Kinder nach dem vollendeten fünften Jahr zur Schule schicken musste. Artikel 145 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 führte dann die allgemeine Schulpflicht formell ein. Jedoch blieb bei all diesen Bemühungen um die Bildung von Kindern der Hausunterricht immer ganz selbstverständlich erlaubt, denn die Unterrichts- oder Schulpflicht verstand sich immer als „Pflicht zur Bildung“, nicht als „Pflicht zum Schulbesuch“. Weil aber genau das den Nationalsozialisten, die keine Bereiche entstehen lassen wollten, die der staatlichen Kontrolle entzogen wären, ein Dorn im Auge war, wurde 1938 das Reichsschulpflichtgesetz erlassen, das den Hausunterricht verbot.
Man fragt sich völlig zurecht, warum der Staat mit Art. 35, 36Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz so unerbittlich an dieser NS-Regelung festhält und sie nicht endlich durch eine Bildungspflicht ersetzt:
- Die Bildungspflicht ermöglicht Eltern, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten oder den Unterricht anderweitig zu organisieren.
- In jedem Schuljahr wird durch Prüfungen an staatlichen Schulen sichergestellt, dass die Kinder, die Hausunterricht erhalten, die Bildungsziele des Lehrplanes erreicht haben.
- Nur wenn die Lernziele dauerhaft nicht erreicht werden, kann der Schulbesuch angeordnet werden.
- Derartige Regelungen gelten beispielsweise bereits in Österreich, der Schweiz, Belgien und Dänemark, das die Schulpflicht bereits vor 150 Jahren abgeschafft hat.
- In den USA gibt es ein normiertes Medienangebot für den häuslichen Unterricht.
- Für jedes Kind, das zu Hause unterrichtet wird, kann sich der Staat bis zu 10.000 Euro im Jahr sparen.
Hingegen gibt es kaum sachliche Gründe, die für die Beibehaltung einer Schulbesuchspflicht sprechen. Wie beim Kampf gegen Religionsunterricht und für Sexualkunde- und „Genderunterricht“ oder bei den Debatten über eine Zensur des Internets geht es Politikern mit der Beibehaltung der von Nationalsozialisten eingeführten Schulpflicht hauptsächlich um Bürgerbevormundung und um das Verbreiten verschiedener Ideologien.
Wir wenden uns daher mit dieser Petition an Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle und fordern ihn auf, Art. 35, 36Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz insofern abändern zu lassen, dass Hausunterricht in der oben geschilderten Form in Bayern zugelassen wird. Bitte unterstützen auch Sie dieses wichtige Anliegen zum Wohle unserer Kinder und zum Wohle Bayerns!