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Развод и содержание мужа.
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in Antwort Petrovich 16.02.18 10:30, Zuletzt geändert 16.02.18 10:44 (Каня)
Nach den gesetzlichen Vorschriften kann der Energieversorger die Belieferung eines Kunden mit Strom oder Gas einstellen und somit eine Energiesperre verhängen, wenn
- er die Sperre vier Wochen vorher androht,
- den Vollzug der Sperre drei Werktage vorher ankündigt,
- der Verbraucher mindestens einen Betrag von 100 Euro nicht gezahlt hat und
- die Sperre verhältnismäßig ist bzw.
- der Verbraucher dem Energieversorger nicht in Aussicht stellt, seinen Zahlungspflichten nachzukommen.
Bedenken Sie auch, dass ein Anbieterwechsel bei einer Unterbrechung nicht möglich ist. Gesperrt wird nämlich direkt beim örtlichen Netzbetreiber. Hat Ihnen dieser Anbieter die Strom- bzw. Gaslieferung verweigert, nützt ein anderer Anbieter auch nichts.