Weiterführende Schule
так и говорили.
Ой, они много, что говорят!![]()
И вот вам доказательство из трепания языком:
§ 13 Erprobungsstufe
(1) In der Hauptschule, der Realschule und im Gymnasium werden jeweils die Klassen 5 und 6 als Erprobungsstufe geführt.
(2) Die Erprobungsstufe dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entscheidung über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für die gewählte Schulform sicherer zu machen.
(3) Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz, ob
die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform
fortsetzen kann. Nach jedem Schulhalbjahr in der Erprobungsstufe
befindet sie außerdem darüber, ob sie den Eltern leistungsstarker Schülerinnen
und Schüler der Hauptschule einen Wechsel ihres Kindes zur Realschule
oder zum Gymnasium und den Eltern leistungsstarker Schülerinnen
und Schüler der Realschule einen Wechsel ihres Kindes zum Gymnasium
empfiehlt.
Убедились, что верить никому нельзя на слово?![]()