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неодыкватная мамаша.

19.07.17 07:54
Re: неодыкватная мамаша.
 
Nichja патриот
Nichja

Не могли бы Вы указать на номер этого решения,пожалуйста

А то уменя ребёнок,супер самостоятельный, как маленький взрослый, даже других детей в своём кругу опекает,защищает и пр.., Родители доверяли ему своих детей: если их ребёнок с моим играет ,то всё будет О К!

но мне ЮА всю плешь проела за то,что у меня ребёнок самостоятельный,-короче,не знали за что вцепиться.

Надо им этот параграф о самостоятельности под нос сунуть..

Нет, не могу. У меня больше нет того материала, которым я тогда пользовалась.

В плане "мог/не мог родитель предвидеть" звучало примерно так: "Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhalten"

ARAG Experten weisen darauf hin, dass Eltern nur dann für ihre Kinder haften, wenn ihnen eine persönlicheAufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes, nach Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann. Jüngere Kinder setzen höhere Anforderungen an die Aufsicht, da ihnen die Gefahren noch nicht geläufig sind und ihr Verhalten oft wenig berechenbar ist.

Но при чем то решение суда в вашей ситуации?

Я не понимаю, как она вам поможет и какие претензии у ЮА?

ЮА считает вашего сына НЕсамостоятельным? Пусть ПИСЬМЕННО вам это сообщат и ОБОСНУЮТ, почему.


Вообще-то, это почти в каждом решении суда пишется: все ИНДИВИДУАЛЬНО. Все дети разные.

Für die Frage der Aufsichtspflichtverletzung müssten immer die Besonderheiten des einzelnen Falles in den Blick genommen werden, wie etwa die Eigenheiten der jeweiligen Kinder, die örtlichen Gegebenheiten und die Aufsichtssituation.

Вот и ответите ЮА на их ПИСЬМО письменно, что они ошибаются. Что параграф 1626 BGB звучит:.... И что вы лучше ЮА знаете вашего ребенка и степень его развития. А так же то, насколько он самостоятелен.

Закон именно РОДИТЕЛЯМ отводит роль того, кто определяет, что можно уже ребенку, что еще нельзя

Es kommt immer auf den Einzelfall an

Das Dilemma der Eltern ist dem Gesetzgeber durchaus bewusst. So heißt es in § 1626 BGB, Absatz 2:

Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln.“ Doch konkrete Regeln für den Inhalt und den Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht gibt es nicht.
Was sie ihren Kindern erlauben und verbieten, hängt von ihrem Augenmaß ab. Maßgeblich dafür sind das Alter, der Entwicklungsstand und die Charaktereigenschaften des Kindes. Ist es in der Lage, Gefahren zu erkennen und einzuschätzen? Befolgt es Anweisungen oder setzt es sich gerne mal darüber hinweg und spielt trotz Verbot am nahe gelegenen Baggersee oder auf der Straße? Ein Dreijähriger muss anders beaufsichtigt werden als ein Neunjähriger, eine wilde Hummel, die immer zu Streichen aufgelegt ist, anders als ein kleiner Musterknabe. Im Straßenverkehr oder beim Spielen in der Nähe einer Baustelle gelten andere „Spielregeln“ als auf dem Spielplatz.

Die Herausforderung für Eltern liegt also darin, abzuwägen, welche Gefahren ihrem Kind konkret drohen bzw. von ihm ausgehen können. Denn nur sie kennen seinen Entwicklungsstand und wissen, was es schon kann und womit es möglicherweise noch überfordert ist. Um ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, sollten sie ihr Kind auf jeden Fall über mögliche Risiken beim Spiel, beim Sport oder im Straßenverkehr aufklären und klare Regeln vereinbaren. Je nach Alter, Einsichtsfähigkeit und besonderen Umständen müssen diese Informationen wiederholt, Ermahnungen ausgesprochen oder Situationen – zum Beispiel das Verhalten auf dem Schulweg – eingeübt werden. Selbstverständlich sollten Eltern auch sicher sein, dass ihr Kind die Anweisungen verstanden hat und sie befolgt. Ist es noch zu klein oder setzt es sich häufig über Verbote hinweg, müssen die Eltern jederzeit in der Lage sein, einzugreifen.


 

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