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Pauschaler Mobbing-Vorwurf reicht für Schadensersatz nicht aus
Ein pauschaler Mobbing-Vorwurf reicht für einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld nicht aus. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 18. Februar 2002 veröffentlichten Urteil. Der Betroffene müsse vielmehr konkret darlegen, in welcher Weise er von Kollegen und Vorgesetzten schikaniert worden sei. Der bloße Hinweis auf "Mobbing-Aktionen" genüge nicht.
Das Gericht wies eine Schmerzensgeld- und Schadensersatzklage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber ab. Der Kläger hatte behauptet, er sei von Kollegen und Vorgesetzten mehrfach gemobbt worden. Zwar nannte er vor Gericht einen Zeitraum und auch Namen von Kollegen und Vorgesetzten. Konkrete Schikanen fehlten jedoch in seiner Schilderung. Dies genügte dem LAG nicht.
Die Richter bezeichneten Mobbing als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern durch Kollegen oder Vorgesetzte. Da der Begriff sehr unbestimmt sei, müsse er durch konkrete Vorfälle präzisiert werden.
Az.: 5 Sa 521/01
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http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/3279-urteil-mobbing...
p.s.
А если почитать некоторые "отказные" решения суда, то поражаешься наглости "жертв": то сумме запрашиваемой, то касательно "обоснований"
