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Очень нужен совет- психоз у знакомой

11.03.15 21:55
Re: Очень нужен совет- психоз у знакомой
 
Готика коренной житель
Готика
Пусть подпишет Gesundheitsvollmacht (вот такую или сами в инете мустер поищите). В первой графе её данные, ниже данные её сожителя (или кто там о ней заботиться будет)
Gesundheitsvollmacht
Hiermit erteile ich:
..........
(Name Vorname/ Adresse/ Geburtsdatum)
ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß § 1896 Abs. 2 BGB folgende
Gesundheitsvollmacht:
Herr/Frau
..........
(Name Vorname/Adresse/ Geburtsdatum)
wird bevollmächtigt, mich
• in allen persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten in jeder denkbaren Weise und in allen zulässigen Angelegenheiten (z. B. mein Vermögen zu verwalten, über meine Bankkonten und Vermögensgegenstände zu verfügen und in meinem Namen Vermögensgegenstände zu veräußern oder zu erwerben) sowie
• in allen Angelegenheiten der Sorge um meine Gesundheit (Gesundheitsfürsorge) sowie
• bei der Beantragung von Beihilfen bei meiner Beihilfestelle und der Beantragung von Leistungen bei meiner Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder anderen Institutionen
rechtlich zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist weiterhin berechtigt,
• in erforderliche medizinische Heilbehandlungen einzuwilligen oder die Einwilligung zu verweigern sowie Behandlungs- bzw. Pflegeverträge abzuschließen, zu kündigen oder deren Abschluss zu verweigern;
• meinen Aufenthalt zu bestimmen und über freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen gem. § 1906 BGB 1, die sich gegen meine Person richten, unter Einschaltung des zuständigen Amtsgerichts zu entscheiden, falls ich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage sein sollte, selbst wirksam in die Freiheitsentziehung einzuwilligen.
1 § 1906 BGB Abs. 1:
Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil
1. auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht,
dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder
2. eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann
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Ort/Datum/Unterschrift
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Gesundheitsvollmacht
Dies gilt, wenn ich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage sein sollte, Folgen und Tragweite von Behandlungen zu erkennen und meinen Willen danach zu bestimmen. Die Ermächtigung gilt auch für Behandlungen, die eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes gem. § 1904 BGB 2 voraussetzen.
§ 1906 Abs. 4 BGB:
Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, ohne untergebracht zu sein, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll.
Diese Vollmacht berechtigt ebenfalls dazu,
• meine rechtliche Vertretung in allen Fragen der medizinischen Versorgung und pflegerischen Behandlung sicherzustellen,
• in alle Maßnahmen zur Diagnose und Behandlung einer Krankheit einzuwilligen oder die Einwilligung hierzu verweigern
sowie
• aufklärende Auskünfte über meinen Gesundheitszustand, die Art meiner Erkrankung, die Prognose und zu Einzelheiten der Behandlung bzw. Pflege (z.B. Einblick in Kranken- bzw. Pflegeakten) zu erhalten.
Eine separate Regelung durch eine Patientenverfügung ist
nicht erfolgt.
Ärzte und Pflegepersonen sind im Rahmen dieser Gesundheitsvollmacht insoweit von ihrer Schweigepflicht entbunden. Im Falle eines Klinikaufenthaltes wünsche ich, dass mein Bevollmächtigter jederzeit Zugang zu mir hat.
Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt, in den Angelegenheiten dieser Gesundheitsvollmacht im Einzelfall Untervollmachten zu erteilen. Diese Vollmacht tritt ab sofort in Kraft.
Diese Gesundheitsvollmacht soll eine rechtliche Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB in den o.g. Aufgabenbereichen ausschließen. Sollte dennoch eine Betreuung notwendig werden, so soll der/die Bevollmächtigte zum rechtlichen Betreuer bestellt werden.
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Ort/Datum/Unterschrift
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