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Notenabzug für Verhalten

21.01.15 18:38
Re: Notenabzug für Verhalten
 
dieter72 коренной житель
Может. Если под "за поведение" подразумевается, например, попытка списать.
Я не знаю, в какой Земле вы живёте, но думаю, что Schulrecht Baden-Württemberg не будет сильно отличаться от Schulrecht любой другой Земли по такому важному вопросу, как "Verhalten".
В ответ на:
Schulrecht Baden-Württemberg
Notenverordnung
§ 8 Klassenarbeiten, schriftliche Wiederholungsarbeiten
(5) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, dass der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden.

http://goo.gl/vVYVnP
 

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