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Забрали девочку
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в ответ sochetanie 01.07.14 23:00
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Entscheidungen des Jugendamtes sind juristisch angreifbar. Sollte der oder die Jugendliche bzw. die Personensorgeberechtigten mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, kann mit einem Widerspruch eine Überprüfung derselben erreicht werden. Sollte auch das nicht erfolgreich sein, kann hiergegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.
Entscheidungen des Jugendamtes sind juristisch angreifbar. Sollte der oder die Jugendliche bzw. die Personensorgeberechtigten mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, kann mit einem Widerspruch eine Überprüfung derselben erreicht werden. Sollte auch das nicht erfolgreich sein, kann hiergegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.