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эльтернцайт на год - много или мало?
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в ответ превед! 28.03.14 09:33
ну, правда, у большинства :)
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In Dänemark gibt es einen 12-monatigen (inklusive zwei Väterwochen) Elterngeldanspruch. Er beträgt in den ersten sechs Monaten 100 %, in den Folgemonaten 90 % des vorherigen Lohns.
In Norwegen haben Eltern für ab Juli 2009 geborene Kinder Anspruch auf Elterngeld für 56 Wochen, inklusive zehn Väterwochen, in Höhe von 80 % des früheren Lohns oder alternativ für 46 Wochen zu 100 %.[1] (Für bis Juni 2009 geborene Kinder galt ein Anspruch für 54 Wochen, einschließlich vier Väterwochen, zu 80 % bzw. 44 Wochen zu 100 %.[1]) Das norwegische Elterngeld lässt sich nunmehr in Kombination mit reduzierter Arbeitszeit über bis zu drei Jahre strecken.[1] Es lässt sich über ein Zeitkonto gestalten, sofern eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber beziehungsweise, für Freiberufler und Selbständige, mit dem örtlichen Büro der Volksversicherung vorliegt.[2]
Elterngeld und Elternzeit in Schweden: In Schweden besteht ein 13-monatiger (inklusive zwei Partnermonate) Anspruch auf ein Elterngeld als 80%ige Lohnersatzleistung, die als Leistung der Sozialversicherung gezahlt wird. Wahlweise kann das schwedische Elterngeld pro Tag zu einem Achtel (also circa einer Stunde) bis zum 8. Lebensjahr des Kindes bezogen werden, und darüber hinausgehende bezahlte Arbeitsfreistellungen bis zum 12. Lebensjahr des Kindes sind durch das zeitweilige Elterngeld großzügiger geregelt als dies etwa beim deutschen Kinderkrankengeld der Fall ist.[3]
In Finnland wird Elterngeld für neun Monate in einer Höhe von 70 % des vorherigen Lohns ausgezahlt.
In Estland gibt es ein einjähriges Elterngeld in Höhe von 100 % des vorherigen Lohns.
In Frankreich gibt es kein Elterngeld, dessen Höhe sich an dem zuvor erzielten Einkommen orientiert. Stattdessen gibt es einen „Beitrag zur freien Wahl der Erwerbstätigkeit“, wenn ein Elternteil seine Berufstätigkeit vorübergehend einstellt oder nur Teilzeit arbeitet. Höhe und Dauer der Leistung hängt von der Kinderzahl ab.
In Großbritannien wird im Anschluss an eine sechswöchige Frist ein Pauschalbetrag gezahlt.[4] Für ab dem 3. April 2011 geborene Kinder ist vorgesehen, dass der Vater oder ggf. der Partner der Mutter bis zu sechs Monate des Mutterschaftsurlaubs beanspruchen kann, sofern die Mutter wieder berufstätig ist.[5]
In Litauen wird für sechs Monate ein Elterngeld in Höhe von 100 % des vorherigen Lohns gezahlt, und für weitere sechs Monate in Höhe von 85 % des vorherigen Lohns.[6]
In der Schweiz gibt es weder Elternzeit noch Elterngeld. Es bestehen jedoch Bestrebungen seitens der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF), entsprechende Regelungen einzuführen.[7][8]
In Spanien ist Elterngeld ebenfalls unbekannt. Es gibt eine 16-wöchige Mutterschutzzeit mit 100%iger Lohnfortzahlung durch die Sozialversicherung, sowie zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Danach haben beide Elternteile Anspruch auf unbezahlten Urlaub, der aber aufgrund des ausfallenden Einkommens recht selten in Anspruch genommen wird. Eine weitere Option ist die Arbeitszeitverringerung mit entsprechender Lohnkürzung.
In Österreich gibt es seit 2000 das Kinderbetreuungsgeld. Vorher gab es andere Modelle.
In Dänemark gibt es einen 12-monatigen (inklusive zwei Väterwochen) Elterngeldanspruch. Er beträgt in den ersten sechs Monaten 100 %, in den Folgemonaten 90 % des vorherigen Lohns.
In Norwegen haben Eltern für ab Juli 2009 geborene Kinder Anspruch auf Elterngeld für 56 Wochen, inklusive zehn Väterwochen, in Höhe von 80 % des früheren Lohns oder alternativ für 46 Wochen zu 100 %.[1] (Für bis Juni 2009 geborene Kinder galt ein Anspruch für 54 Wochen, einschließlich vier Väterwochen, zu 80 % bzw. 44 Wochen zu 100 %.[1]) Das norwegische Elterngeld lässt sich nunmehr in Kombination mit reduzierter Arbeitszeit über bis zu drei Jahre strecken.[1] Es lässt sich über ein Zeitkonto gestalten, sofern eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber beziehungsweise, für Freiberufler und Selbständige, mit dem örtlichen Büro der Volksversicherung vorliegt.[2]
Elterngeld und Elternzeit in Schweden: In Schweden besteht ein 13-monatiger (inklusive zwei Partnermonate) Anspruch auf ein Elterngeld als 80%ige Lohnersatzleistung, die als Leistung der Sozialversicherung gezahlt wird. Wahlweise kann das schwedische Elterngeld pro Tag zu einem Achtel (also circa einer Stunde) bis zum 8. Lebensjahr des Kindes bezogen werden, und darüber hinausgehende bezahlte Arbeitsfreistellungen bis zum 12. Lebensjahr des Kindes sind durch das zeitweilige Elterngeld großzügiger geregelt als dies etwa beim deutschen Kinderkrankengeld der Fall ist.[3]
In Finnland wird Elterngeld für neun Monate in einer Höhe von 70 % des vorherigen Lohns ausgezahlt.
In Estland gibt es ein einjähriges Elterngeld in Höhe von 100 % des vorherigen Lohns.
In Frankreich gibt es kein Elterngeld, dessen Höhe sich an dem zuvor erzielten Einkommen orientiert. Stattdessen gibt es einen „Beitrag zur freien Wahl der Erwerbstätigkeit“, wenn ein Elternteil seine Berufstätigkeit vorübergehend einstellt oder nur Teilzeit arbeitet. Höhe und Dauer der Leistung hängt von der Kinderzahl ab.
In Großbritannien wird im Anschluss an eine sechswöchige Frist ein Pauschalbetrag gezahlt.[4] Für ab dem 3. April 2011 geborene Kinder ist vorgesehen, dass der Vater oder ggf. der Partner der Mutter bis zu sechs Monate des Mutterschaftsurlaubs beanspruchen kann, sofern die Mutter wieder berufstätig ist.[5]
In Litauen wird für sechs Monate ein Elterngeld in Höhe von 100 % des vorherigen Lohns gezahlt, und für weitere sechs Monate in Höhe von 85 % des vorherigen Lohns.[6]
In der Schweiz gibt es weder Elternzeit noch Elterngeld. Es bestehen jedoch Bestrebungen seitens der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF), entsprechende Regelungen einzuführen.[7][8]
In Spanien ist Elterngeld ebenfalls unbekannt. Es gibt eine 16-wöchige Mutterschutzzeit mit 100%iger Lohnfortzahlung durch die Sozialversicherung, sowie zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Danach haben beide Elternteile Anspruch auf unbezahlten Urlaub, der aber aufgrund des ausfallenden Einkommens recht selten in Anspruch genommen wird. Eine weitere Option ist die Arbeitszeitverringerung mit entsprechender Lohnkürzung.
In Österreich gibt es seit 2000 das Kinderbetreuungsgeld. Vorher gab es andere Modelle.