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Конфликт с учителем в школе. Помогите.
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в ответ irami 02.03.14 19:48, Последний раз изменено 02.03.14 19:58 (Piranja)
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Если в ход пошли Ordnungsmaßnahmen – достал ученик совсем
Если в ход пошли Ordnungsmaßnahmen – достал ученик совсем
Что самое забавное, по закону этой земли Missbilligung относится к Pädagogische Maßnahmen
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(4) Die pädagogische Maßnahme der schriftlichen Missbilligung des Fehlverhaltens einer Schülerin oder eines Schülers ist in Durchschrift zu den Schülerakten zu nehmen. Sie ist spätestens am Ende des der Missbilligung folgenden Schuljahres aus der Schülerakte zu entfernen, sofern nicht während dieser Zeit eine erneute schriftliche Missbilligung ausgesprochen oder eine Ordnungsmaßnahme getroffen wurde.
(5) Gegen pädagogische Maßnahmen kann von den Eltern, bei Volljährigen von diesen, formlos Beschwerde erhoben werden. Über die Beschwerde entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Bei Maßnahmen der Schulleiterin oder des Schulleiters entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
(4) Die pädagogische Maßnahme der schriftlichen Missbilligung des Fehlverhaltens einer Schülerin oder eines Schülers ist in Durchschrift zu den Schülerakten zu nehmen. Sie ist spätestens am Ende des der Missbilligung folgenden Schuljahres aus der Schülerakte zu entfernen, sofern nicht während dieser Zeit eine erneute schriftliche Missbilligung ausgesprochen oder eine Ordnungsmaßnahme getroffen wurde.
(5) Gegen pädagogische Maßnahmen kann von den Eltern, bei Volljährigen von diesen, formlos Beschwerde erhoben werden. Über die Beschwerde entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Bei Maßnahmen der Schulleiterin oder des Schulleiters entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/bnf/page/bshesprod.psml;jse...
И писать нужно по закону Beschwerde, а не Widerspruch
У школьного руководства каша в голове
ваши байты биты
