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А что, если привезти школьницу на два дня позже?
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in Antwort Jana869 27.12.13 09:41, Zuletzt geändert 27.12.13 10:44 (Piranja)
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О ловле школьников в аеропортах - никогда не слышала
О ловле школьников в аеропортах - никогда не слышала
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Streng genommen ist das ein Verstoß gegen das Grundgesetz, in dem die Schulpflicht verankert ist. Den Eltern, die dagegen verstoßen, ist nicht nur die Schulverwaltung auf den Fersen, sondern auch die Bundespolizei.
Am Flughafen Stuttgart hat sie sich in den vergangenen Tagen die reisenden Familien ganz genau angesehen. Hatten die Beamten den Verdacht, dass die Kinder eigentlich im schulpflichtigen Alter sein müssten, wurden sie genauer unter die Lupe genommen. Im Falle von Schulschwänzerei schickt die Bundespolizei nun eine Nachricht an die Schule der Kinder.
„Mich hat vergangene Woche der Anruf einer Frau erreicht, die sich gegen dieses Vorgehen sehr empört hat“, sagt Clemens Homoth-Kuhs, der Pressesprecher des Regierungspräsidiums, das Aufsicht über das Schulwesen führt.
Für berechtigt hält er die Kontrollen trotzdem: „Die für Baden-Württemberg gültige Verordnung stützt sich aufs Schulgesetz, und das ist Bundesangelegenheit.“
Wer in der vergangenen Woche nach Mallorca, Griechenland oder in die Türkei reisen wollte, durfte abheben, auch wenn die Bundespolizei einen Verstoß gegen die Schulpflicht festgestellt hatte. So richtig ernst wird’s für Eltern und Schüler erst nach den Ferien, wenn sich die Rektorin oder der Schulleiter bei den Erziehungsberechtigten meldet.
Streng genommen ist das ein Verstoß gegen das Grundgesetz, in dem die Schulpflicht verankert ist. Den Eltern, die dagegen verstoßen, ist nicht nur die Schulverwaltung auf den Fersen, sondern auch die Bundespolizei.
Am Flughafen Stuttgart hat sie sich in den vergangenen Tagen die reisenden Familien ganz genau angesehen. Hatten die Beamten den Verdacht, dass die Kinder eigentlich im schulpflichtigen Alter sein müssten, wurden sie genauer unter die Lupe genommen. Im Falle von Schulschwänzerei schickt die Bundespolizei nun eine Nachricht an die Schule der Kinder.
„Mich hat vergangene Woche der Anruf einer Frau erreicht, die sich gegen dieses Vorgehen sehr empört hat“, sagt Clemens Homoth-Kuhs, der Pressesprecher des Regierungspräsidiums, das Aufsicht über das Schulwesen führt.
Für berechtigt hält er die Kontrollen trotzdem: „Die für Baden-Württemberg gültige Verordnung stützt sich aufs Schulgesetz, und das ist Bundesangelegenheit.“
Wer in der vergangenen Woche nach Mallorca, Griechenland oder in die Türkei reisen wollte, durfte abheben, auch wenn die Bundespolizei einen Verstoß gegen die Schulpflicht festgestellt hatte. So richtig ernst wird’s für Eltern und Schüler erst nach den Ferien, wenn sich die Rektorin oder der Schulleiter bei den Erziehungsberechtigten meldet.
www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kontrolle-am-flughafen-schulschwaen...
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