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соседи

05.05.12 16:27
Re: соседи
 
Irma_ патриот
Irma_
in Antwort sadik 02.05.12 14:46
В ответ на:
Regelt die Hausordnung, dass Kinderwagen vorübergehend im Hausflur abgestellt werden, so kann ein einzelner Eigentümer den Passus in Wohnungseigentumsanlagen nicht anfechten. Denn so lange der Kinderwagen nur vorübergehend abgestellt wird, ist das selbstverständlich, sozial üblich und Element der Zweckbestimmung der Anlage, so das OLG Hamm (Az 15 W 444/00).
Auch eine Mutter, die im zweiten Stock wohnt, darf ihren Kinderwagen im Treppenhaus abstellen. In dem streitig gewordenen Fall stellte eine Mutter ihren Kinderwagen im Hausflur zum Teil unter den Briefkästen ab, wodurch sich Mitmieter beeinträchtigt fühlten. Stellt sich heraus, dass die ihre Post dennoch mühelos durch Beiseiteschieben des Kinderwagens ohne Kraftaufwand herausnehmen können, so ist der Kinderwagenstellplatz hinzunehmen. Das Argument anderer kinderloser Mieter, dass sich dadurch andere Bewohner animiert fühlen könnten, Fahrräder im Haus zusätzlich abzustellen, hielt das Amtsgericht Braunschweig für abwägig (Az 121 C 128/00).

..правильнее проживать свои чувства, а не прятаться от них. (с)
 

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