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Test in der Schule
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in Antwort katju 11.11.11 15:40, Zuletzt geändert 11.11.11 16:03 (Irma_)
В ответ на:
В НРВ, например, оставлять ребёнка еще на год без школы можно только для умственноотсталых детей и тяжело больных. Вот так вот.
На твоем месте я бы все таки исправила сообщение!
В НРВ, например, оставлять ребёнка еще на год без школы можно только для умственноотсталых детей и тяжело больных. Вот так вот.
На твоем месте я бы все таки исправила сообщение!
Лучше дам оригинал.
Zurückstellung von der Schule in Nordrhein Westfalen (NRW):
Zurückstellung von der Schule in NRW - Grundlagen:
§ 35 Abs. 3 Schulgesetz NRW regelt die Zurückstellung von der Schule:
Schulpflichtige Kinder können hiernach "aus erheblichen gesundheitlichen Gründen" für ein Jahr zurückgestellt werden.
Dies ist dem Wortlaut nach eine engere Konstellation als in anderen Bundesländern, wenn dort überwiegend von geistigen und gesundheitlichen Gründen die Rede ist.Die Zurückstellung von der Schule ist allerdings ohnehin eine individuelle Einzelfallentscheidung und es wird einem Kind auch nicht gesundheitlich (im Sinne seiner seelischen Gesundheit) zuträglich sein, wenn es in die Schule gehen müßte, obwohl es hierzu noch nicht in der Lage ist.
Für nähere Informationen, eine Erstberatung zur Zurückstellung von der Schule oder einer deutschandweiten Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Zurückstellung von der Schule und sonderpädagogischer Förderbedarf:
Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit der Zurückstellung vom Schulbesuch ist oftmals die Neigung der Schulbehörden, in solchen Fällen auf eine sofortige Einschulung in einer Sonderschule (Förderschule) zu drängen.
Hierbei gehen Schulbehörden nach mir zugetragenen Sachverhalten teils recht rustikal vor, d.h. Eltern werden massiv unter Druck gesetzt und viele Eltern knicken dann auch ein.
Wer sich wehrt, llandet meist in einer Pattsyituation: D.h. die Schulbehörde verweigert die Zurückstellung von der Schule, andererseits gelingt es ihr nicht ohne weiteres, das Kind kurzfristig in eine Sonderschule (Förderschule) unterzubringen, da dies eben den Abschluß eines Verfahrens voraussetzt.
In solchen Fällen kontaktieren Sie mich bitte frühzeitig, da man dann noch viel mehr machen kann, als wenn kurz vor den Sommerferien ein Bescheid ergeht, daß das Kind in die Sonderschule (Förderschule) soll.
Weitere Informationen zum Themenbereich Einschulung und vorzeitige Einschulung erhalten Sie durch das Betätigen der nachfolgenden Links:
Einschulung NRW - Hauptseite
vorzeitige Einschulung NRW
..правильнее проживать свои чувства, а не прятаться от них. (с)