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Взрослые дети
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в ответ renata01 13.03.11 20:35
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Ей не положен КГ, ей положен унтерхальт.
Ей не положен КГ, ей положен унтерхальт.
Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld besteht auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
Wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet und sein Jahreseinkommen die Summe von 8.004,- Euro nicht überschreitet, wird bis zum 25. Lebensjahr Unterhalt gezahlt; in Einzelfällen auch länger.
Das Kindergeld wird auf die Unterhaltssumme angerechnet. § 1612 b, 1612 c BGB
Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden
Wenn der Berechtigte seinem Kind, trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel o.ä.),nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse
das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das (volljährige) Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.
Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt.
Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann.
Der Berechtigte erhält vor der Abzweigung seines Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.
www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-...
