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Anonymous 
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в ответ kunak 28.03.02 12:42
Ausländische Mitbürger können auch Erziehungsgeld beantragen, wenn sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und sie müssen eine Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Erziehungsgeld, weil sie keine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Ausländische Studenten, die in Deutschland studieren, erhalten kein Erziehungsgeld, da ihre Aufenthaltserlaubnis nur zu einem vorübergehenden Zweck erteilt worden ist.
Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Erziehungsgeld, weil sie keine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Ausländische Studenten, die in Deutschland studieren, erhalten kein Erziehungsgeld, da ihre Aufenthaltserlaubnis nur zu einem vorübergehenden Zweck erteilt worden ist.