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elterngeld

16.01.09 15:20
Re: elterngeld
 
1Marina знакомое лицо
1Marina
in Antwort Shahinya 16.01.09 10:47, Zuletzt geändert 16.01.09 15:21 (1Marina)
Geschwisterbonus: Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro. Es gibt mithin auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag in Höhe von 75 Euro für jedes Geschwisterkind unter 3 Jahren.
про то где ребенок родился ни слова
взято
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm
 

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