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Доберман у соседей по лестнице... SOS!!!
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в ответ КАЛИСТА 05.05.08 12:07
А это вам будет интересно:
Gefährliche Hunde in der Nachbarschaft:
Um Mensch und Tier vor gefährlichen Hunden und so genannten Kampfhunden zu schützen, haben alle Bundesländer strenge Hundeverordnungen erlassen. Dabei haben sich alle Länder am Bundesland Bayern orientiert, welches bereits 1992 eine Verordnung erlassen hatte. Die einzelnen Vorschriften variieren (Maulkorb-Leinenzwang, Anmeldungspflicht, Zucht- und Verkaufsverbot, Ablegung eines so genannten Wesenstests für die Haltung, Kenntlichmachung usw.). Diese Regelwerke haben jedoch keine speziell nachbarschützende Funktion. Es ergeben sich somit keine unmittelbaren Ansprüche gegen den Hundehalter. Nach den Hundeverordnungen sind gefährliche Hunde und Kampfhunde außerhalb der Wohnung (etwa im Treppenhaus oder im Hausflur) sowie außerhalb von Haus und Garten grundsätzlich anzuleinen und müssen einen Maulkorb tragen. Diese Vorgaben können mit behördliche Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden (BayVGH, BayVBl 1996, 212; VGH Kassel, NJW 1997, 961. Da Kampfhunde jedoch eine potentielle Störung des Hausfriedens bedeuten, können Vermieter bzw. Wohnungseigentümerschaften in den Hausordnungen die Unterlassung der Haltung eines Kampfhundes vorsehen.
Gefährliche Hunde in der Nachbarschaft:
Um Mensch und Tier vor gefährlichen Hunden und so genannten Kampfhunden zu schützen, haben alle Bundesländer strenge Hundeverordnungen erlassen. Dabei haben sich alle Länder am Bundesland Bayern orientiert, welches bereits 1992 eine Verordnung erlassen hatte. Die einzelnen Vorschriften variieren (Maulkorb-Leinenzwang, Anmeldungspflicht, Zucht- und Verkaufsverbot, Ablegung eines so genannten Wesenstests für die Haltung, Kenntlichmachung usw.). Diese Regelwerke haben jedoch keine speziell nachbarschützende Funktion. Es ergeben sich somit keine unmittelbaren Ansprüche gegen den Hundehalter. Nach den Hundeverordnungen sind gefährliche Hunde und Kampfhunde außerhalb der Wohnung (etwa im Treppenhaus oder im Hausflur) sowie außerhalb von Haus und Garten grundsätzlich anzuleinen und müssen einen Maulkorb tragen. Diese Vorgaben können mit behördliche Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden (BayVGH, BayVBl 1996, 212; VGH Kassel, NJW 1997, 961. Da Kampfhunde jedoch eine potentielle Störung des Hausfriedens bedeuten, können Vermieter bzw. Wohnungseigentümerschaften in den Hausordnungen die Unterlassung der Haltung eines Kampfhundes vorsehen.