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in Antwort Victor! 23.08.12 16:39
Мой адвокат взялся за это дело. Написал письмо. До 20.09 будет что-то ясно.
"Mein Mandant ist Urheber der beigefügten Lichtbildaufnahme, die Sie unter der Artikelnummer 9448700 als Platzmatte für Haustiere unberechtigt genutzt und in den öffentlichen Verkehr gebracht haben. Mein Mandant ist alleiniger Inhaber der Urheber- und Nutzungsrechte an dieser Lichtbildaufnahme. Durch die Verbreitung dieser Lichtbildaufnahme haben Sie widerrechtlich und schuldhaft das Recht meines Mandanten aus § 17 UrhG verletzt und dabei die Anerkennung der Urheberschaft meines Mandanten gemäß§ 13 UrhG unterlassen.
Meinem Mandanten steht somit ein Unterlassungsanspruch aus§ 97 Abs. 1 UrhG zu. Namens und im Auftrag meines Mandanten fordere ich Sie daher aufgrund der bestehenden Wiederholungsgefahr auf, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet bis den 20.09.2012 zu meinen Händen zurückzuleiten.
Daneben haben Sie den meinem Mandanten aufgrund der unberechtigten Verbreitung der Lichtbildaufnahme entstandenen Schaden zu ersetzen. Aufgrund des mit der Verbreitung erzielten Gewinns ist dieser über der im Rahmen der Lizenzanalogie zu berücksichtigenden fiktiven Gebühr anzusetzen. Daneben ist der aufgrund der fehlenden Urheberbenennung nach der Rechtsprechung verwirkte Verletzerzuschlag zu berücksichtigen. Insgesamt wird daher für meinen Mandanten einen Schadensersatz in Höhe von EUR 3.000,00 geltend gemacht.
Буду ждать ответа.
"Mein Mandant ist Urheber der beigefügten Lichtbildaufnahme, die Sie unter der Artikelnummer 9448700 als Platzmatte für Haustiere unberechtigt genutzt und in den öffentlichen Verkehr gebracht haben. Mein Mandant ist alleiniger Inhaber der Urheber- und Nutzungsrechte an dieser Lichtbildaufnahme. Durch die Verbreitung dieser Lichtbildaufnahme haben Sie widerrechtlich und schuldhaft das Recht meines Mandanten aus § 17 UrhG verletzt und dabei die Anerkennung der Urheberschaft meines Mandanten gemäß§ 13 UrhG unterlassen.
Meinem Mandanten steht somit ein Unterlassungsanspruch aus§ 97 Abs. 1 UrhG zu. Namens und im Auftrag meines Mandanten fordere ich Sie daher aufgrund der bestehenden Wiederholungsgefahr auf, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet bis den 20.09.2012 zu meinen Händen zurückzuleiten.
Daneben haben Sie den meinem Mandanten aufgrund der unberechtigten Verbreitung der Lichtbildaufnahme entstandenen Schaden zu ersetzen. Aufgrund des mit der Verbreitung erzielten Gewinns ist dieser über der im Rahmen der Lizenzanalogie zu berücksichtigenden fiktiven Gebühr anzusetzen. Daneben ist der aufgrund der fehlenden Urheberbenennung nach der Rechtsprechung verwirkte Verletzerzuschlag zu berücksichtigen. Insgesamt wird daher für meinen Mandanten einen Schadensersatz in Höhe von EUR 3.000,00 geltend gemacht.
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