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Признание казахстанск. развода Россией для брака в Германии
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in Antwort elkos 09.01.08 17:30, Zuletzt geändert 10.01.08 21:33 (Света Букина)
господин Дрезднер, ну где же вы? посоветуйте что-нибудь.
Мне сейчас прислал мой буд.муж письмо судьи:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Befreiungsverfahren kann noch nicht entschieden werden, weil die eingereichten Unterlagen zum Beweis des Familienstandes der Antragstellerin nicht ausreichend sind,
Aus den beigebrachten Antragsunterlagen habe ich festgestellt, das die russische Antragstellerin am 09.09.1989 durch das kasachische Stadtgericht von Город geschieden wurde. Das Urteil ist seit dem 19.09.1999 rechtskräftig. Ebenfalls wurde die Ehescheidung durch die Ehescheidung durch das kasachische Stadtgericht registriert.
Das kasachische Ehescheidungsurteil wird in der Russischen Föderation ohne förmliches Anerkennungsverfahren anerkannt. Vor einer erneuten Eheschließung ist die Antragstellerin nach russischen Vorschriften indes verpflichtet, ihre in Kasachstan erfolgte Ehescheidung bei der zuständigen russischen Personenstandsbehörde registrieren zu lassen.
Ich bitte daher um Vorlage einer standesamtlichen Bescheinigung über die Registrierung der kasachischen Ehescheidung der Antragstellerin. Die Bescheinigung ist mit Apostille und Übersetzung vorzulegen.
Weiterhin bitte ich um Vorlage nachstehender Urkunde:
eidesstattliche Erklärung der Antragstellerin über ihren aktuellen Familienstand und etwaige Vorehen, abzugeben vor der deutschen Standesbeamtin. Sofern sich die Antragstellerin in ihrem Heimatland aufhalten sollte, ist die Erklärung vor einem russischen Notar abzugeben.
Die Urkunde ist dann mit Apostille und Übersetzung einzureichen.
Мне сейчас прислал мой буд.муж письмо судьи:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Befreiungsverfahren kann noch nicht entschieden werden, weil die eingereichten Unterlagen zum Beweis des Familienstandes der Antragstellerin nicht ausreichend sind,
Aus den beigebrachten Antragsunterlagen habe ich festgestellt, das die russische Antragstellerin am 09.09.1989 durch das kasachische Stadtgericht von Город geschieden wurde. Das Urteil ist seit dem 19.09.1999 rechtskräftig. Ebenfalls wurde die Ehescheidung durch die Ehescheidung durch das kasachische Stadtgericht registriert.
Das kasachische Ehescheidungsurteil wird in der Russischen Föderation ohne förmliches Anerkennungsverfahren anerkannt. Vor einer erneuten Eheschließung ist die Antragstellerin nach russischen Vorschriften indes verpflichtet, ihre in Kasachstan erfolgte Ehescheidung bei der zuständigen russischen Personenstandsbehörde registrieren zu lassen.
Ich bitte daher um Vorlage einer standesamtlichen Bescheinigung über die Registrierung der kasachischen Ehescheidung der Antragstellerin. Die Bescheinigung ist mit Apostille und Übersetzung vorzulegen.
Weiterhin bitte ich um Vorlage nachstehender Urkunde:
eidesstattliche Erklärung der Antragstellerin über ihren aktuellen Familienstand und etwaige Vorehen, abzugeben vor der deutschen Standesbeamtin. Sofern sich die Antragstellerin in ihrem Heimatland aufhalten sollte, ist die Erklärung vor einem russischen Notar abzugeben.
Die Urkunde ist dann mit Apostille und Übersetzung einzureichen.
