Login
Opjat vossoedinenie!!!
247 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
in Antwort 203 21.04.07 19:54
Was muss vor der Einreise zum deutschen Ehegatten beachtet
werden?
Das Visum wird vom ausländischen Ehegatten bei der deutschen Auslandsvertretung in seinem
Herkunftsland beantragt. Ist die Eheschließung im Ausland erfolgt, muss deren Wirksamkeit
von der deutschen Auslandsvertretung bestätigt werden. Die Eheschließung muss
im Bundesgebiet Rechtsgültigkeit haben. Die Auslandsvertretung nimmt den Visumantrag
entgegen und übersendet den Antrag an die zentrale Ausländerbehörde. Bei der Antragstellung
sollten in jedem Fall der Nationalpass, Passfotos, Heiratsurkunde und Personalausweiskopie
des Ehegatten vorgelegt werden. Da für den Nachzug zu Deutschen und Ausländern
unterschiedliche Regelungen gelten, prüft die Ausländerbehörde noch einmal, ob der
Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Im Einzelfall kann die Auslandsvertretung
auch um Durchführung weiterer Ermittlungen bitten. Nur soweit erforderlich wendet sich die
Ausländerbehörde mit weiteren Fragen an den deutschen Ehepartner. Nach Abschluss der
Prüfungen teilt die Ausländerbehörde der Auslandsvertretung ihre Stellungnahme zum Visumantrag
mit, der Auslandsvertretung obliegt dann die weitere Bearbeitung. Der hier lebende
Ehegatte erhält eine schriftliche Mitteilung, sobald die Ausländerbehörde ihre Stellungnahme
an die Auslandsvertretung weitergeleitet hat.
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/einwohner-zentralamt/servi...
Speedheirat Wedding in Dänemark. Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.