не дают визу ребенку
Здравствуйте,
Ваш муж немец, так что доход не имеет значение. Я тоже очень долго добивался визы для моей жены.
можете прочитать ветку.
https://foren.germany.ru/familie/f/34952709.html?Cat=&page...
Нет. Адвокат хотел сразу судиться. Озвучил мне прейскурант и сказал, что с ними разговаривать не возможно.
но я ещё раз позвонил начальнику абх и поговорили с ним. Он прислать мне расчёты по которым мне не хватает 138 евро. На что ему я ответил, что он изходит из §27.3. Но так как я немец, то §28 гласит в том чесле так:
Die Entscheidung liegt also in Ihrer Ermessensabwägung. Dazu möchte wie folgt Stellung nehmen.
Im
Rahmen der nach § 27 Absatz 3 erforderlichen Ermessensabwägung ist
maßgeblich darauf abzustellen, dass dem Deutschen regelmäßig nicht
zugemutet werden kann, die familiäre Lebensgemeinschaft im Ausland zu
leben, und dass der besondere grundrechtliche Schutz aus Artikel 6 GG
eingreift.
Ich möchte anmerken, dass ich
seit meinem 11-ten Lebensjahr in Deutschland lebe, die alleinige
deutsche Staatsangehörigkeit besitze und hier meine schulische und
berufliche Ausbildung absolviert habe. Ich habe einen unbefristeten
Arbeitsvertrag bei einer Firma mit dem festen Sitz in Deutschland seit
dem Jahr 2006.Ich war nie bei irgendeiner ausländischen Firma
beschäftigt. Damit habe ich keine Möglichkeit im Ausland Einkommen zu
erzielen um somit meine gesetzliche Unterhaltspflicht zu erfüllen.
Diese
Pflicht habe ich gegenüber meinen 2 minderjährigen Kindern, welche in
Deutschland geboren sind und leben und somit auch die alleinige deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen.
Für meine Kinder habe ich zudem
das gemeinsame Sorgerecht mit meiner Exfrau, welcher gerichtlich bei
der Scheidung meiner ersten Ehe festgehalten würde.
Laut dem
deutschen Gesetz habe ich eine Aufsichts-
und Erziehungspflicht/recht gegenüber meinen Kindern. Damit ist die
Zumutung meine Ehe im Ausland zu führen auch nicht gegeben, da ich mich
damit Strafbar machen würde.